Die Arbeitskräfte-Lücke in Deutschland könnte um Millionen offene Stellen wachsen. Bei der Erwerbsmigration ins Land will die Regierung deshalb Tempo machen – jetzt zündet die nächste Stufe.
Wie neue Chancenkarte Erwerbsmigranten anlocken soll

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist in vielen Branchen bereits stark auf Menschen mit ausländischen Wurzeln angewiesen. Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Anzahl der Aufenthaltstitel für erwerbstätige Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten um 68.000 auf 419.000.
Dennoch gibt es weiterhin eine Fach- und Arbeitskräftelücke. Angesichts des Mangels plant die Regierung, bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte schneller vorzugehen: Deutschland soll genauso erfolgreich werden wie Kanada, Neuseeland oder Australien. Heute tritt der dritte Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft – was er bewirkt:
Wie viele Fachkräfte fehlen in Deutschland?
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt, dass bis 2035 sieben Millionen Fachkräfte aufgrund der alternden Gesellschaft ersetzt werden müssen. Der Mangel ist besonders gravierend in Bereichen wie der Pflege und der Gastronomie. In vielen Unternehmen und Behörden fehlen IT-Fachleute. Im März waren bei der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des schwachen Konjunkturverlaufs nur noch 707.000 offene Stellen gemeldet, was 70.000 weniger als im Vorjahr sind.
Doch längerfristig erwartet Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), dass wohl immer mehr Stellen und Ausbildungsplätze zunächst offen bleiben. Diese besetzen zu können, entscheide perspektivisch darüber, «ob Deutschland wächst und der Wohlstand im Lande sich mehren kann beziehungsweise erhalten wird». Heute hat rund ein Viertel aller Erwerbstätigen einen Migrationshintergrund – ein überdurchschnittlich hoher Anteil etwa in Reinigungsberufen und der Gastronomie.
Was ist ab 1. Juni neu?
Die Chancenkarte, die im vergangenen Jahr mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen wurde, tritt jetzt in Kraft. Sie ist für Nicht-EU-Bürger bestimmt und soll den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland erleichtern. Im Aufenthaltsgesetz ist dieses neue Instrument zu finden, und es ist nicht erforderlich, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland abzuschließen.
Ab dem 1. Juni werden auch die Chancen für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten erweitert, in Deutschland zu arbeiten. Dies gilt auch für Ungelernte. Jedoch müssen alle, die unter die Westbalkanregelung fallen, vorab einen Arbeitsvertrag vorlegen.
Wie funktioniert die Chancenkarte?
«Wir setzen auf Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen, um motivierte und talentierte Kräfte nach Deutschland zu holen», sagt Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch.
Abhängig von Sprachkenntnissen, Berufserfahrung, Alter und Verbindung zu Deutschland erhalten Interessierte Punkte, die sie für den Erhalt der Chancenkarte qualifizieren. Auch Qualifikationen in Engpassberufen werden berücksichtigt. Mit der Karte können Nicht-EU-Ausländer nach Deutschland einreisen und haben ein Jahr Zeit, um eine feste Anstellung zu finden. Unter bestimmten Bedingungen ist eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre möglich.
Und was ist neu bei der Westbalkanregelung?
Diese Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Bislang werden für Arbeitskräfte aus diesen Staaten, die eine Jobzusage haben, von der Bundesagentur für Arbeit pro Jahr 25.000 Genehmigungen vergeben. Dieses Kontingent soll auf 50.000 Zustimmungen jährlich verdoppelt werden.
Gibt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht schon länger?
In der Tat hat Deutschland bereits seit März 2020 ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das von der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Nach Ansicht von Experten blieb seine Wirkung einerseits aufgrund der Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie und andererseits aufgrund des nach wie vor hohen bürokratischen Aufwands für die Erwerbsmigranten begrenzt.
Im vergangenen November trat dann der erste Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Gesetzes in Kraft. Die erste Stufe umfasste vor allem Erleichterungen bei der «Blauen Karte EU» und bei anerkannten Fachkräften.
Und was gilt seit März?
Die Möglichkeit für Ausländer, aufgrund ihrer berufspraktischen Erfahrung in Deutschland zu arbeiten, ist ein zentrales Element des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung. Fachkräfte mit Qualifikation und Berufserfahrung können ohne vorherige Anerkennung einreisen und hier arbeiten. Sie müssen also nicht zwingend eine in Deutschland anerkannte Ausbildung nachweisen. Dies soll den bürokratischen Aufwand verringern und die Verfahren beschleunigen.
Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern – bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem Arbeitskräftebedarf wurde eine begrenzte kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.
Werden diese Reformen mehr Arbeitskräfte locken?
Die Möglichkeiten für die Zuwanderung seien nun so vielfältig wie die Bedürfnisse der Unternehmen, so Heil. Doch gibt es neben teils hohen Anforderungen und bürokratischen Hindernissen noch andere Schwierigkeiten. Nicht zufällig macht sich Migrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) stark für «smarte, digitale Behördenverfahren», «Integration von Anfang an in Kitas, Deutschkurse oder Arbeitsmarkt» und «konsequenten Antirassismus».
Laut der Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan sei die Chancenkarte angesichts des Arbeitskräftemangels von über 400.000 Menschen pro Jahr in erster Linie eine Chance für Deutschland. Deutschland müsse die Änderungen mit Leben füllen und als Einwanderungsland noch attraktiver werden.
Was schreckt Migranten außer der Sprache noch ab?
Verglichen mit anderen klassischen Einwanderungsländern ist die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland relativ hoch. Dies schreckt insbesondere hochqualifizierte Fachkräfte ab. Zudem hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass es in einigen Ballungsgebieten schwierig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Aus einigen Kommunen war zuletzt zu hören, dass Vermieter bei neu zugewanderten ausländischen Interessenten teilweise eine Bürgschaft des Arbeitgebers verlangen.
Könnte es demnächst noch weitere Reformen geben?
«Wir sind als Gesetzgeber aber auch noch nicht ans Ende gekommen», meint Ann-Veruschka Jurisch, Innenexpertin der FDP im Bundestag. «Wir haben uns vorgenommen, das Ausländerrecht zu vereinfachen; das bleibt weiterhin eine offene Aufgabe», sagt die Abgeordnete. Große Hoffnung setzt sie in die Nutzung Künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von Anträgen potenzieller Erwerbsmigranten. Das Auswärtige Amt leiste hier bereits Pionierarbeit. Das sei auch notwendig – heutige Wartezeiten von über einem Jahr könne sich Deutschland nicht leisten.








