Tage, Wochen, Monate – wie lang mag sich die Tarifrunde der GDL mit der Bahn noch hinziehen, und wie oft wird dabei noch gestreikt? Das hängt auch davon ab, wie gut die Streikkasse gefüllt ist.
Wie viele Ausstände schafft die GDL noch?

Tarifkonflikte und besonders Streiks sind immer ein Spiel mit der Ungewissheit. Im aktuellen Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn betrifft diese Ungewissheit vor allem die Fahrgäste: Fährt die Bahn am nächsten Bundesliga-Spieltag zum Stadion? Gelingt die Zugreise zur Verwandtschaft?
Mit dieser Verbindung tauchen immer wieder diese Fragen auf: Wie lange kann die Lokführergewerkschaft GDL weiterhin streiken? Kann ein Streik wie der aktuelle noch einmal wiederholt werden?
Insbesondere die Frage nach dem Füllstand der Streikkasse der GDL ist ein streng gehütetes Geheimnis der Gewerkschaft. Es gibt verschiedene Faktoren, die für die Dauer der Streiks der GDL entscheidend sind:
Blick in vorherige Tarifrunden
Wenn die GDL den aktuellen Streik bis Montagabend fortsetzt, wird sie in der aktuellen Tarifrunde bereits so viele Streikstunden wie 2021 erreichen. Damals wurden von der Gewerkschaft drei längere Streiks im Güterverkehr durchgeführt, die sich auf etwas mehr als 260 Stunden summierten. Mit den beiden Warnstreiks in 2023 und den beiden Streiks in diesem Jahr hat die GDL bis Montagabend, 18.00 Uhr, 264 Streikstunden im Güterverkehr gesammelt.
Jedoch kann man daraus nicht schließen, dass die GDL damit für die laufende Tarifrunde am Limit angekommen ist. Im Zeitraum von September 2014 bis Mai 2015 streikte die GDL im Güterverkehr für mehr als 420 Stunden, was eine sehr langwierige Tarifrunde war.
Streikgeld
Die Streikkosten einer Gewerkschaft entstehen vor allem beim Streikgeld, das den Streikenden gezahlt wird. «Wir zahlen 10 Euro pro Stunde und maximal 100 Euro Streikgeld pro Schicht, dann ist Schluss», sagte GDL-Chef Clasu Weselsky kürzlich in einem «Stern»-Interview. «Die Einbußen der Kolleginnen und Kollegen sind größer. Das wissen sie, aber sie können auch rechnen. Wenn sie anschließend eine Einkommenserhöhung von 150 oder 210 Euro monatlich mehr haben, wissen sie, für was sie streiken.» Streikgeld muss nicht versteuert werden.
Zuletzt gab es nur wenige Informationen über die Teilnahme am Streik. Die GDL führt Verhandlungen mit der Bahn für etwa 10.000 Mitarbeiter. Selbst wenn nur die Hälfte dieser Beschäftigten regelmäßig gestreikt hat, dürften die Kosten für Streikgeld bereits in die Millionen gehen, da bereits mehr als 10 Arbeitskampftage vergangen sind. Laut Angaben des Konzerns kostet jeder Streiktag die Bahn 25 Millionen Euro.
Öffentliche Meinung
Die GDL müsse vermeiden, dass sich die öffentliche Meinung gegen die Lokführer wendet, sagte der Tarif-Experte Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei ein wichtiger Einflussfaktor, wenn es darum gehe, die eigenen Mitglieder bei der Stange zu halten. «Eine weitere Streikrunde ohne vorherige Verhandlungen könnte ein mediales Desaster für die GDL werden. Das könnte auch ein Kipppunkt für die Streikbereitschaft der Mitglieder werden», meinte Lesch.
Perspektivisch könnte auch die finanzielle Unterstützung der GDL beim Streikgeld durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) in Frage stehen, wenn die öffentliche Kritik schärfer wird. Im Bahn-Tarifkonflikt 2015 wurden die Verantwortlichen des dbb bereits dazu aufgefordert, die GDL zur Schlichtung zu drängen.
«Der dbb unterstützt uns in allen Belangen und steht zu 100 Prozent hinter uns», sagte ein GDL-Sprecher kürzlich. Die GDL ist Mitglied im Deutschen Beamtenbund. «Stand jetzt ist es kein Thema, dass der dbb sich in den Konflikt einmischt», sagte am Donnerstag ein dbb-Sprecher. «Herr Weselsky als stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Ulrich Silberbach als Vorsitzender sind im permanenten Austausch.» Ob nicht doch irgendwann der Zeitpunkt kommen könnte, zu dem sich der dbb einschaltet, ist offen.
Ausweg Schlichtung?
Die GDL hat bisher eine Schlichtung mit einem externen Vermittler abgelehnt. Die Bahn kann sie nicht dazu zwingen. Um einen solchen Prozess durchzuführen, wäre eine Schlichtungsvereinbarung erforderlich. Tarifpartner können eine solche Vereinbarung beispielsweise in einem Tarifvertrag festlegen. Sie könnte dann festlegen, dass sich beide Seiten im nächsten Tarifstreit zur Schlichtung verpflichten, wenn sie auf den üblichen Verhandlungswegen nicht weiterkommen. Im ausgelaufenen Tarifvertrag zwischen der Bahn und der GDL gibt es jedoch keine solche Vereinbarung.
Selbstverständlich haben beide Seiten trotzdem die Möglichkeit, sich auf ein Schlichtungsverfahren zu einigen. Im letzten Jahr haben die Bahn und die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) diesen Weg eingeschlagen, obwohl es auch damals keine Verpflichtung dazu gab. Die vermittelten Verhandlungen führten schließlich zur Beilegung des damaligen Tarifstreits. Der Fahrgastverband Pro Bahn zählt zu den Befürwortern von Schlichtungsvereinbarungen. Nach Ansicht des Verbands würde dies den Bahnkunden während eines Tarifkonflikts mehr Planungssicherheit bieten.








