Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Wirecard-Pleite: BGH entscheidet zu Aktionärs-Forderungen

Im Wirecard-Skandal haben Aktionäre und Gläubiger des einstigen Börsen-Stars Milliarden verloren. Aber wer bekommt noch Geld aus der Insolvenzmasse? Die Frage liegt in Karlsruhe.

Zehntausende Aktionäre fordern von Wirecard Schadenersatz. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa

Mehr als fünf Jahre nach der Insolvenz des Skandal-Konzerns Wirecard hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Ansprüchen von Aktionären im Insolvenzverfahren des Finanzdienstleisters befasst. Es wird darüber diskutiert, ob geschädigte Aktionäre als einfache Gläubiger Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse haben. Heute wird das höchste deutsche Zivilgericht sein Urteil verkünden.

Im vorliegenden Fall fordert die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem Unternehmen vor, über Jahre hinweg ein nicht existierendes Geschäftsmodell vorgegaukelt und seine finanzielle Situation falsch dargestellt zu haben. Hätten die Anleger die Wahrheit gekannt, hätten sie keine Aktien gekauft, argumentiert die Investmentfirma. Daher haben sie Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

Welche Ansprüche haben Vorrang?

Union Investment hat deshalb Forderungen in Höhe von fast 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Allerdings bestreitet Insolvenzverwalter Michael Jaffé die Ansprüche. Er betrachtet die Forderungen von Gläubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse als vorrangig. Denn: Wirecard schuldet unter anderem kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld.

Im Gegensatz dazu haben die Aktionäre zwar Kursverluste erlitten, aber sie haben dem Unternehmen weder Geld geliehen noch andere Leistungen erbracht, für die Wirecard ihnen noch eine Zahlung schuldet. Wenn ihre Ansprüche gleichrangig wären, würden die anderen Gläubiger viel weniger Geld erhalten. Nach Insolvenzverwalter Jaffé sollten die Aktionäre nur berücksichtigt werden, wenn am Ende des Insolvenzverfahrens noch Geld übrig wäre – was jedoch unwahrscheinlich ist.

Milliarden-Forderungen im Insolvenzverfahren

Gemäß BGH haben ungefähr 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadenersatz in Höhe von etwa 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Insgesamt beläuft sich die Forderung der Wirecard-Gläubiger auf 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt jedoch lediglich etwa 650 Millionen Euro. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Gläubiger nur einen sehr geringen Teil ihrer Forderungen erhalten werden.

Nachdem die Klage von Union Investment zunächst am Landgericht München abgelehnt wurde, hatte sie schließlich Erfolg bei der Feststellung ihrer Forderungen. Das Oberlandesgericht München entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit gespannt nach Karlsruhe: Sieht der BGH das auch so? (Az. IX ZR 127/24)

dpa