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Wirecard-Prozess: Chefbuchhalter verhandelt über Deal

Der frühere Chefbuchhalter E. verhandelt mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine Verständigung. Eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und acht Jahren ist in Aussicht.

Wirecard ging 2020 in die Insolvenz, weil auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht mehr auffindbar waren.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Im Prozess gegen Wirecard verhandelt der ehemalige Chefbuchhalter E., der mitangeklagt ist, mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über einen Deal. Das Landgericht München hat ihm im Falle einer Einigung mit einem Geständnis eine Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren in Aussicht gestellt.

Markus Födisch, der Vorsitzende Richter, erklärte, dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt durch ein Geständnis noch etwas erreichen könne. Allerdings solle er nicht noch Monate auf ein weiteres Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft warten.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard meldete im Juni 2020 Insolvenz an, da 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten verbucht waren, nicht mehr auffindbar waren. Seit Dezember 2022 stehen der ehemalige Chefbuchhalter, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun und der frühere Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrugs vor Gericht. Braun bestreitet die Vorwürfe, während Bellenhaus als Kronzeuge auftritt und die beiden Mitangeklagten beschuldigt.

Kein Freispruch in Sicht

Der Vorsitzende Richter sagte, dass E. bei der Aufklärung helfen könne. Bis zum Jahr 2025 hat die Kammer Zeugen geladen. Es besteht die Möglichkeit, den sehr kostspieligen Prozess schneller zu einem Ende zu bringen. Das Rechtsgespräch mit den Anwälten von E. und der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Verständigung am 22. März fand auf Vorschlag der Wirtschaftsstrafkammer statt.

Laut psychiatrischem Gutachten sei E. schuldfähig. Eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch sei nicht absehbar. Die Konzernbilanzen seien fehlerhaft gewesen und der Schaden sei erheblich. Eine Bewährungsstrafe sei unrealistisch. Allerdings habe der Angeklagte ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht und könne durch eine Verständigung Pluspunkte sammeln. Födisch betonte, dass das Schicksal von Braun und E. nicht zwangsläufig miteinander verbunden sei: Ein Freispruch für den einen würde nicht automatisch zu einem Freispruch für den anderen führen.

Die Anklage wirft Braun vor, mit Komplizen eine Betrügerbande gebildet, Umsätze erfunden, Bilanzen gefälscht und die Kreditgeber um 3,1 Milliarden Euro geprellt zu haben. Brauns Verteidigung bestreitet dies und beschuldigt Bellenhaus und die mutmaßlichen Komplizen, bis zu 2 Milliarden Euro echte Umsätze veruntreut zu haben. Der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek ist nach der Insolvenz untergetaucht und wird per Haftbefehl gesucht.

dpa