Grund sind Meinungsverschiedenheiten mit Kollegen, Schadenersatzansprüche der Aktionäre weiter unklar.
Wirecard-Musterverfahren: Anwalt legt Mandat nieder
Im Wirecard-Musterverfahren um die Schadenersatzansprüche Zehntausender Aktionäre geht es weiter turbulent zu: Musterkläger-Anwalt Peter Mattil hat sein Mandat niedergelegt, wie der Jurist mitteilte. Grund sind offensichtliche Meinungsverschiedenheiten mit einem zweiten Musterkläger-Anwalt. Die Strategien der beiden Kanzleien seien «nicht kompatibel», schrieb Mattil in seiner kurzen Mitteilung.
Das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht soll grundsätzlich klären, ob die Wirecard-Aktionäre Schadenersatzansprüche haben. Hauptsächliche Zielscheibe der Klagen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns testierte. Beim früheren Wirecard-Chef Markus Braun und anderen ehemaligen Managern des insolventen Zahlungsdienstleisters ist nach allgemeiner Einschätzung nicht mehr viel Geld zu holen.
Musterkläger verlor eine halbe Million Euro
Der 1. Zivilsenat des Gerichts hat einen hessischen Bankkaufmann als Musterkläger ausgewählt, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Ende des vergangenen Jahres hatten knapp 8.700 Anleger auf Schadenersatz geklagt, während weitere 19.000 Ansprüche angemeldet haben, ohne selbst zu klagen.
Gericht hat Hoffnungen bereits gedämpft
Im Musterverfahren zeigte sich von Anfang an, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Anwälten gab. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte im Februar jedoch die Hoffnungen der Aktionäre gedämpft: In einer ersten Teilentscheidung wurde festgestellt, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen EY geltend gemacht werden könnten. Trotzdem wies der Senat ausdrücklich darauf hin, dass die Aktionäre ihre Ansprüche in separaten Gerichtsverfahren durchsetzen könnten.
Das Musterverfahren findet gleichzeitig mit dem Wirecard-Strafprozess statt, in dem sich der seit fast fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 wegen Bandenbetrugs und anderer Vorwürfe verantworten müssen.