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Wirklich ein Schnäppchen? EuGH urteilt zu Aldi-Süd

Bananen um 23 Prozent reduziert – mit solchen Angeboten locken Supermärkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein guter Deal oder wird gemogelt? Der EuGH fällt nun ein Grundsatzurteil.

Gaukeln Händler hohe Rabatte oft nur vor?
Foto: Andreas Arnold/dpa

Heute wird das höchste europäische Gericht über eine Klage gegen Aldi-Süd im Zusammenhang mit Rabattaktionen entscheiden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage eingereicht und kritisiert Aldi-Süd für irreführende Angaben.

Händler müssen Referenzpreise angeben

Seit 2022 sind Händler verpflichtet, bei jeder Preissenkung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Die Verbraucherzentrale kritisiert nun, dass Aldi-Süd zwar den niedrigsten Preis angegeben hat, die Rabatte sich jedoch nicht auf diesen Betrag bezogen haben.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan «Deutschlands bester Preis» unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem «Preis-Highlight» von 1,49 Euro pro Stück, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag – und damit unter dem «Preis-Highlight». Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an – der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Düsseldorf legt Fall EuGH vor

Die Verbraucherzentrale hat gefordert, dass Rabattankündigungen sich auch auf den niedrigsten Preis beziehen sollten. Deshalb hat sie vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt. Die Richter wollten diese Frage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, der nun sein Urteil verkündet.

«Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir», sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das nach Angaben der Verbraucherzentrale weitreichende Folgen für Preiswerbung. «Ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher würde damit abgestellt: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der Händler Preise künstlich heraufsetzen, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können.»

dpa