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Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner ab Juli

Ab Juli 2026 gelten neue Einkommensfreibeträge für die Witwenrente. Die Änderungen, die sich aus der Rentenerhöhung ergeben, beeinflussen, wie viel eigenes Einkommen Sie haben dürfen, ohne dass Ihre Witwenrente gekürzt wird.

Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner ab Juli

Anspruch auf Hinterbliebenenrente: Einkommensgrenzen und Freibeträge

Im Falle des Todes eines Ehepartners haben Hinterbliebene möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt dieser Witwenrente ist jedoch, dass das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Liegt das persönliche Einkommen über dem festgelegten Freibetrag, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt.

Die Höhe des Einkommens, das Sie verdienen dürfen, ohne dass Ihre Witwenrente beeinträchtigt wird, orientiert sich am sogenannten Rentenwert. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt das 26,4-Fache dieses Wertes. Sollten Sie Kinder haben, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts.

Neue Freibeträge ab Juli 2026

Mit der angekündigten Rentenerhöhung für das Jahr 2026 stehen nun auch die neuen Freibeträge für die Witwenrente fest, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten werden. Der Rentenwert wird um 4,24 Prozent angehoben und beträgt künftig 42,52 Euro. Die folgende Übersicht zeigt, welche monatlichen Freibeträge für die Witwenrente in diesem Zeitraum gelten:

  • Freibetrag ohne Kinder: 1.122,53 Euro
  • Freibetrag pro Kind: 5,6-Faches des Rentenwerts

Für die Berechnung ist stets das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres maßgeblich – für die Freibeträge ab Juli 2026 sind dies die Einkünfte aus dem Jahr 2025. Es ist wichtig zu wissen, welche Einkünfte die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet.

Berechnung des Einkommens

Für erwerbstätige Personen gilt: Von dem monatlichen Bruttoeinkommen werden zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu ermitteln. Übersteigt dieses Einkommen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, Sie erzielen als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat und haben keine Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben. In diesem Fall übersteigt Ihr Einkommen den ab Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent davon betragen 150,99 Euro, was zu einer entsprechenden Kürzung Ihrer Witwenrente führt.

Wenn Sie mehr über mögliche Zuschüsse erfahren möchten, sollten Sie sich über die verschiedenen Zuschüsse informieren, die vielen Rentnern nicht bekannt sind.

Besonderheiten bei Altersrente

Es ist wichtig zu beachten, dass bei bereits bezogener Altersrente die Einkommensanrechnung für die Witwenrente anders erfolgt. Der Rentenversicherungsträger zieht in diesem Fall lediglich 14 Prozent von der Bruttorente ab, um die Nettoaltersrente zu berechnen. Die weitere Berechnung bleibt jedoch unverändert.

Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, wie Sie monatlich 1000 Euro extra erhalten können, was für viele eine interessante Option darstellt.

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Ronny Winkler