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Zahl der Balkonkraftwerke seit Jahresbeginn verdoppelt

Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der kleinen Solaranlagen in Deutschland bereits verdoppelt. Die installierte Leistung stieg sogar noch schneller. Das hat auch mit einer Regeländerung zu tun.

Inzwischen gibt es mehr als 700.000 Balkonkraftwerke. (Archivbild)
Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland steigt weiter rasant. Inzwischen zählt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 706.509 «steckerfertige Solaranlagen» in Betrieb (Stand 2. Oktober). Das sind doppelt so viele wie zu Jahresbeginn. Wahrscheinlich ist die Zahl sogar noch höher, da es eine Frist von einem Monat für Nachmeldungen gibt und manche Anlagen – trotz Pflicht – schlicht nicht gemeldet werden.

Die installierte Maximalleistung beträgt jetzt gut 600 Megawatt. Seit Jahresbeginn hat sie sich sogar mehr als verdoppelt, was wahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, dass jetzt etwas leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen. Im gerade abgeschlossenen dritten Quartal wurden im Marktstammdatenregister knapp 140.000 Anlagen mit einer maximalen Leistung von 141 Megawatt in Betrieb genommen. Diese Zahlen dürften in den nächsten Wochen durch Nachmeldungen noch steigen.

Vermieter müssen Balkonanlagen zulassen

Der Bundesverband Solarwirtschaft prognostiziert, dass der positive Trend bei den Balkonkraftwerken fortbestehen wird. Laut Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig hat der Gesetzgeber bürokratische Hürden beseitigt und die Preise der Solarsysteme sind weiter gesunken.

Zudem habe vergangene Woche auch der Bundesrat der Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer zugestimmt. Das mache «endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland», sagte Körnig. «Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.»

Manchmal Elektriker erforderlich

An dieser Stelle macht der Verband jedoch auf einen wichtigen Unterschied aufmerksam: Die rechtlichen Erleichterungen gelten ausschließlich für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter, der eine maximale Anschlussleistung von 800 Watt hat. Diese sind so gestaltet, dass sie von Laien angeschlossen werden können.

Es gibt auf dem Markt zunehmend größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke verkauft werden, jedoch keine Steckersolargeräte sind. Diese müssen von einem Elektrofachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber registriert werden. Dies gilt auch für Systeme mit Batteriespeicher.

dpa