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Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten

Die EU will Menschen vor illegalen Inhalten auf Internetplattformen wie Facebook und Youtube schützen. Auch der Modehändler Zalando bleibt nach einem Urteil von strengen Vorgaben erfasst.

Zalando hatte gegen die Einstufung durch die EU-Kommission als «sehr große Online-Plattform» klagt. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die EU-Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr große Online-Plattform» und die damit verbundenen strengeren Regeln für das Unternehmen sind einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens. Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax-Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten. 

Die Kommission konnte daher davon ausgehen, dass Zalando die relevante Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern überschreitet, um in diese Kategorie eingestuft zu werden. Gegen dieses Urteil kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung eingelegt werden.

Der DSA soll sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten schnell entfernen. Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und ging dabei von 83 Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat aus. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen besonders strenge Vorgaben einhalten, wie zum Beispiel jährliche Risikobewertungen vorlegen und Daten mit Behörden sowie Forschern teilen.

Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando

Das Unternehmen hatte argumentiert, dass es nicht als klassische Plattform angesehen werden kann, da es eigene Inhalte bereitstellt und nach genauer Prüfung die Produkte von Dritten praktisch übernimmt. Auch wurden die Nutzerzahlen falsch interpretiert. Zalandos Geschäftsmodell ist hybride: Es werden sowohl eigene Produkte verkauft als auch im Rahmen eines Partnerprogramms Produkte von Dritten angeboten.

Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando konnte nicht feststellen, welche der mehr als 83 Millionen Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und Nutzer zusammengezählt werden.

dpa