Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Zoll leitet nach bundesweiter Razzia über 800 Verfahren ein

Der Zoll hat in einer Razzia rund 6.500 Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Oft gab es Auffälligkeiten. Bestimmte Branchen kamen genau unter die Lupe.

Nach einer bundesweiten Razzia haben die Zollbehörden mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. (Archivbild)
Foto: Thomas Müller/dpa-Zentralbild/dpa

Experten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Laut Generalzolldirektion in Bonn waren am Donnerstag über 3.000 Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt wurden etwa 6.500 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Mehr als 700 Arbeitgeber wurden überprüft und es wurde besonders auf die Einhaltung des Mindestlohns geachtet.

Bereits vor Ort wurden etwa 340 Strafverfahren eingeleitet, darunter mehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und etwa 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Es wurden auch rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. In über 90 Fällen handelte es sich um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Kontrollen ergaben weitere 1.800 Verdachtsfälle

«Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht», erklärte eine Sprecherin.

Der Zoll hat besonders Branchen ins Visier genommen, die als besonders risikobehaftet gelten, wie zum Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit einem Fokus auf Imbissstuben und Cafés. Ebenso wurden Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Auto-Werkstätten und Waschanlagen überprüft.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. «Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch», erklärte die Sprecherin. Vereinbarungenmit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohngibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel inder Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.

dpa