Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Zu hohe Strompreise im Winter? Behörden legen Bericht vor

Ende 2024 schnellten die Strompreise zeitweise auf mehr als 900 Euro pro Megawattstunde. Haben Anbieter die Lage ausgenutzt? Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt geben Antworten.

Artikel hören

Auch die für die Stromerzeugung einsetzbaren und als verfügbar gemeldeten Braun- und Steinkohlekraftwerke wurden während der Dunkelflauten am 6. November und 12. Dezember 2024 laut Bericht eingesetzt. (Archivbild)
Foto: Henning Kaiser/dpa

Während der sonnenarmen Zeit stiegen die Strompreise im Großhandel Ende 2024 kurzzeitig auf mehr als 900 Euro pro Megawattstunde. Es gibt jedoch keine Hinweise auf ein missbräuchliches Verhalten der Anbieter, wie aus einem gemeinsamen Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts hervorgeht.

Demnach fanden die Behörden keine Anzeichen für Marktmanipulationen und das Zurückhalten von Erzeugungskapazitäten durch eines der fünf größten Stromerzeugungsunternehmen in Deutschland. «Die hohen Preise in dieser Zeit waren also nicht das Ergebnis kartellrechtswidrigen Verhaltens», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. 

Versorgungssicherheit durch Reserven gewährleistet

Die Ursache für die Ermittlungen waren die hohen Strompreise Ende des letzten Jahres während der sogenannten Dunkelflauten – also Wetterlagen ohne nennenswerte Sonnen- und Windstromproduktion. Zwischen dem 5. und 7. November sowie dem 11. und 12. Dezember stieg der Großhandelspreis pro Megawattstunde zeitweise auf über 300 Euro, in der Spitze sogar auf über 900 Euro. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag er hingegen bei rund 79 Euro.

Daher wurde das Verhalten der großen Stromerzeuger EnBW, Leag, RWE, Uniper und Vattenfall überprüft. Die Behörden prüften, ob gemeldete Kraftwerke tatsächlich in Betrieb waren. Ein Hinweis auf unzulässiges Verhalten wäre es gewesen, wenn marktbeherrschende Unternehmen verfügbare Erzeugungskapazitäten zurückgehalten hätten, um die Preise zu erhöhen. Laut Bericht war dies jedoch nicht der Fall. Gleichzeitig war die Versorgungssicherheit durch Reserven jederzeit gewährleistet.

Netzagenturchef fordert Ausbau der Kapazitäten

Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht, während die Bundesnetzagentur die Versorgungssicherheit und potenzielle Fälle von Marktmissbrauch bewertet. Laut Netzagenturchef Klaus Müller wurden bisher keine Verstöße festgestellt. Es werden jedoch einzelne Sachverhalte weiter untersucht.

Schwankende Großhandelspreise sind üblicherweise normal. Während längeren Perioden ohne Sonne und Wind stammt der Strom hauptsächlich aus teureren, steuerbaren Kraftwerken – bei hoher Nachfrage steigen die Preise entsprechend. Müller erwartet auch in Zukunft Dunkelflauten und befürwortet den Ausbau steuerbarer Kapazitäten, wie beispielsweise im Bereich Biomasse.

Hochpreise an der Strombörse haben normalerweise keine Auswirkungen auf Endverbraucher, da Versorger Strom hauptsächlich über langfristige Verträge beziehen. Lediglich Kunden mit flexiblen Tarifen, die an den Börsenpreis gekoppelt sind, sind von solchen Preisspitzen betroffen. Dies betrifft jedoch nur eine geringe Anzahl von Haushalten in Deutschland, wie Experten berichten. Für die Industrie können hohe Großhandelspreise jedoch relevanter sein. Einige Unternehmen decken ihren Restbedarf sehr kurzfristig.

dpa