Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt treibt ihre Ermittlungen zu Cum-Ex-Aktiendeals voran. Es geht um den Fall der Fortis Bank, in dem bereits ein Urteil fiel – und um einen hohen Steuerschaden.
Zwei neue Cum-Ex-Anklagen in Frankfurt
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat weitere Anklagen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal erhoben. Es wird der Verdacht der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen geprüft. Angeklagt sind zwei Deutsche im Alter von 62 und 59 Jahren, wie die Behörde bekannt gab.
Es handelt sich um die zweite Anklage im Verfahrenskomplex um die Benelux-Bank Fortis, in dem ein Geschäftsführer im November 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Damit es zum Prozess kommt, muss das Landgericht Frankfurt die Anklage zulassen, was Monate dauern kann.
Den beiden Beschuldigten aus Frankfurt am Main und Neu-Isenburg wird vorgeworfen, sich in den Jahren 2008 und 2009 in «bandenähnlicher Struktur» in Absprache mit weiteren Mittätern an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben. Darunter sei ein «bereits verurteilter Geschäftsführer eines Bankinstituts in Frankfurt am Main».
Steuerschaden von mehr als 45 Millionen Euro
Bei den Geschäften nutzten die Beschuldigten nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft eine von ihnen geführte Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar für Aktiengeschäfte «innerhalb künstlich geschaffener Handelsketten, mit dem Ziel, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizuführen».
Während der Hochphase zwischen 2006 und 2011 wurden bei Cum-Ex-Deals Aktien um den Dividendenstichtag herum zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Dadurch wurden Steuerbescheinigungen ausgestellt, um Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zurückzuerstatten, obwohl keine Steuern gezahlt wurden. Finanzämter haben fälschlicherweise Steuern erstattet. Es wird geschätzt, dass dem Fiskus in diesem speziellen Fall ein Schaden von über 45 Millionen Euro entstanden ist.
Im Cum-Ex-Steuerskandal entgingen dem deutschen Staat mindestens geschätzte zehn Milliarden Euro. Im Jahr 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. Im Jahr 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu betrachten sind.