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Verurteilt wegen Mord und Vergewaltigung: 15 Jahre Haft für 61-Jährigen

Das Landgericht Saarbrücken ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, obwohl die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert hatte.

Das Landgericht in Saarbrücken.
Foto: Oliver Dietze/dpa

Ein Mann wurde im September verurteilt, eine 69-jährige Rentnerin auf einem Radweg bei Neunkirchen-Sinnerthal im Saarland vergewaltigt und getötet zu haben. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Landgericht Saarbrücken ging dabei von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Das Gericht entschied außerdem, dass der 61-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl lebenslange Freiheitsstrafe als auch Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

Die Anklage beschuldigte den deutschen Staatsbürger, aus sexuellen Motiven gehandelt zu haben. Der Mann ist ein wiederholt verurteilter Sexualstraftäter, der seit 2020 auf freiem Fuß ist, nachdem eine positive Sozialprognose erstellt wurde. Seit Mitte März stand er vor Gericht. Laut dem Vorsitzenden Richter hat er bisher fast 33 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.

Das Gericht hat auch die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs Fällen und Körperverletzung in Verbindung mit Bedrohung bestätigt.

Die Verteidigung hatte nicht Mord, sondern lediglich die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gesehen. Sie hatte daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der Angeklagte hat weder zum Zeitpunkt des Prozessbeginns noch zu seiner Person oder den Tatvorwürfen Stellung genommen.

dpa