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Anstieg der registrierten Prostituierten in Deutschland

Die Zahl stieg um 8,3% auf 30.600 im Vergleich zum Vorjahr. 93% der Gewerbe sind Prostitutionsstätten.

Rund acht Prozent mehr Prostituierte waren vergangenes Jahr bei den Behörden in Deutschland angemeldet. (Archivbild)
Foto: Andreas Arnold/dpa

Die Anzahl der gemeldeten Prostituierten in Deutschland steigt. Ende des letzten Jahres waren bei den Behörden etwa 30.600 Prostituierte registriert, was einer Steigerung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden bekannt gab. Dies bedeutet zwar einen erneuten Anstieg, jedoch wurde der Stand vor Corona noch nicht erreicht. Ende 2019 waren 40.400 Prostituierte registriert. Seit 2017 müssen Sexarbeiterinnen sich registrieren lassen. Nicht registrierte Prostituierte sind nicht in der Statistik enthalten.

“Drei Viertel der registrierten Prostituierten waren laut Angaben zwischen 21 und 44 Jahre alt, etwa ein Fünftel (21 Prozent) waren 45 Jahre oder älter, vier Prozent waren zwischen 18 und 20 Jahre alt. 18 Prozent hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die häufigste Staatsangehörigkeit war rumänisch mit 36 Prozent der Prostituierten. 11 Prozent hatten die bulgarische und 7 Prozent die spanische Staatsangehörigkeit. Das Geschlecht wird bei der Anmeldung nicht erfasst, daher liegen dem Bundesamt keine Informationen dazu vor.”

Genehmigungen für Prostitutionsgewerbe unverändert

Die Anzahl der gültigen oder vorläufigen Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe blieb mit 2.300 Erlaubnissen im Vergleich zum Vorjahr unverändert, wie die Statistikbehörde mitteilte. Ende 2019, also vor der Pandemie, betrug die Anzahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2.200.

93 Prozent der Ende 2023 gemeldeten Prostitutionsgewerbe waren sogenannte Prostitutionsstätten wie Bordelle. Fünf Prozent waren Prostitutionsvermittlungen und zwei Prozent Prostitutionsfahrzeuge oder -veranstaltungen. Für Prostitutionsgewerbe besteht eine Erlaubnispflicht. Zu nicht genehmigten Gewerben könnten keine Angaben gemacht werden, erklärte das Bundesamt.

Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern wird als normales Gewerbe angesehen. Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt seit 2017 auch vor, dass Bordelle eine Betriebserlaubnis benötigen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und regelmäßig zur Gesundheitsberatung zu gehen.

dpa