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ADAC-Mitglieder mit Geldforderungen nach Autofahrt durch London konfrontiert

Private Inkasso-Firma erhebt Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen Londoner Umweltzonen gegen deutsche Fahrzeughalter.

Wer sich den Londoner Verkehr mit dem eigenen Auto antun möchte, muss sich auch mit den geltenden Regeln rund um Umweltzone und City-Maut herumschlagen.
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Laut dem ADAC haben zahlreiche Mitglieder Geldforderungen erhalten, nachdem sie eine Autofahrt durch London unternommen haben. Das wurde von dem Automobil-Club der dpa mitgeteilt. Die Hintergrundgeschichte ist, dass ein privates Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe gegen angebliche Verstöße gegen die Vorschriften der Londoner Umweltzonen vorgeht. Vorher hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, dass das Unternehmen unrechtmäßig an Fahrzeughalter-Daten aus Deutschland gelangt war.

Seit dem Brexit besteht keine Grundlage mehr für die Übermittlung von Daten europäischer Fahrzeughalter an Großbritannien, es sei denn, es handelt sich um strafrechtlich relevante Verstöße. Dennoch wurden laut einem Bericht des britischen «Guardian» seit 2021 etwa 320.000 Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen die Umweltzonen LEZ und ULEZ an Fahrzeughalter in der EU ausgestellt. Diese Bußgeldbescheide belaufen sich teilweise auf fünfstellige Beträge.

ADAC empfiehlt, Einspruch einzulegen

Wie viele Deutsche genau betroffen sind, ist noch unklar. Dem ADAC zufolge haben die Betroffenen in vielen Fällen versäumt, ihr Auto vorab für die Londoner Umweltzonen zu registrieren. «Erhält man im Anschluss daran solche Forderungen, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt, beziehungsweise, dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird», so der ADAC. Es sei eine nachträgliche Registrierung empfehlenswert. Eine zwangsweise Eintreibung der Forderungen in Deutschland sei nicht möglich.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilte, wurden die Daten der Fahrzeughalter über eine «aus hiesiger Auffassung rechtswidrige» Nutzung des europäischen Halterdatenaustauschs CBE in Italien an ein britisches Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund erteile Deutschland zurzeit keine CBE-Auskünfte an Italien, so das KBA. 

Der ADAC hat eine kritische Haltung gegenüber der Eintreibung öffentlich-rechtlicher Bußgelder durch private Inkasso-Unternehmen. Es ist besonders bekannt, dass diese Praxis aus Italien stammt. Aus diesem Grund hat der Club derzeit Musterverfahren beim Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen eingeleitet.

dpa