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Anwohner muss mit Kirchengeläut leben

Wer nahe einer Kirche wohnt, muss hinnehmen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Für einen Mann in Bayern ist das aber eine echte Tortur.

Das Läuten von Kirchenglocken ist nach Ansicht eines bayerischen Gerichts für Anwohner zumutbar.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Ein Bewohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der in der Nähe einer katholischen Pfarrkirche lebt, beschwert sich über das viertelstündliche Läuten der Kirchenglocken zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr als zu laut und hat deswegen geklagt.

Der Mann scheiterte jedoch in seinem Berufungsversuch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, wie eine Sprecherin am Dienstag bekannt gab, nachdem das Landgericht Regensburg die Unterlassungsklage in erster Instanz abgewiesen hatte.

Der Mann klagte, dass das Glockenläuten gesundheitliche Probleme bei ihm verursacht. Das Gericht entschied jedoch, dass die Geräusche des Zeitläutens noch im Rahmen des Zumutbaren liegen.

Ein Gutachter hat die Geräusche gemessen und festgestellt, dass das beanstandete Glockengeläut die in einer Verwaltungsvorschrift festgelegten Richtwerte einhält. Außerdem war dem Kläger bekannt, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche steht. Der OLG-Beschluss in dem Zivilverfahren vom 15. Februar ist rechtskräftig.

Der Mann scheiterte bereits 2022 vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, als er gegen das Läuten zum Gebet und zum Gottesdienst klagte.

dpa