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Ausländerbehörde-Mitarbeiterin soll Geld veruntreut haben

Hat bei der Kreisbehörde in Osnabrück eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Gebühren für Einbürgerungen in die eigene Tasche gesteckt? Es deutet vieles darauf hin – die Ermittlungen laufen aber noch.

Eine Sachbearbeiterin im Landkreis Osnabrück soll Hunderte Interessenten ungeprüft eingebürgert und die Gebühren dafür veruntreut haben.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Weil sie Gebühren für die Einbürgerung von Ausländern für sich persönlich behalten haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine frühere Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück. Der Verdacht laute auf Untreue und Vorteilsnahme, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Ein mögliches Motiv der Frau seien persönliche finanzielle Schwierigkeiten gewesen. Zuerst hatte der «Spiegel» berichtet.

Gemäß einem Sprecher des Landkreises handelt es sich um einen Betrag von über 41.000 Euro, den das Rechnungsprüfungsamt der Behörde bei der Überprüfung von Kassenbelegen und der von der Mitarbeiterin bearbeiteten Fallakten bisher als Fehlbetrag festgestellt hat. Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde wurde entlassen und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Frau hat gegen die Kündigung geklagt.

Gebühren mussten in bar gezahlt werden

Recherchen des «Spiegels» zufolge soll die Sachbearbeiterin die Antragssteller über einen Mittelsmann gebeten haben, die für eine Einbürgerung fälligen Gebühren in bar zu entrichten, weil angeblich das EC-Lesegerät defekt gewesen sei. Der Landkreis-Sprecher bestätigte, dass es Hinweise darauf gebe.

Es wird behauptet, dass die Frau möglicherweise Sicherheitsabfragen, die für eine Einbürgerung erforderlich sind, nicht durchgeführt hat. Dies schließt Anfragen beim Verfassungsschutz oder die Anforderung von Informationen aus dem Bundeszentralregister über mögliche Verurteilungen ein. Der Landkreis berichtet, dass im Zeitraum von Januar 2022 bis Juli 2023 mehr als 300 Fälle aufgetreten sind, in denen die Sachbearbeitung nicht den Vorschriften entsprach.

Keine rechtswidrigen Einbürgerungen

Im Nachgang habe der Landkreis die notwendigen Abfragen bei sämtlichen Sicherheitsbehörden durchgeführt. Dabei habe es in keinem Fall Erkenntnisse zu einer rechtswidrigen Einbürgerung gegeben, hieß es. Die Rücknahme von Einbürgerungen sei an hohe Voraussetzungen geknüpft. «Daher besteht nach jetzigem Stand keine Notwendigkeit, Einbürgerungen zurückzunehmen», sagte der Sprecher des Landkreises.

Es wurde gesagt, dass die Sachbearbeiterin bei den Einbürgerungsverfahren ziemlich schnell war. Normalerweise dauert ein Einbürgerungsverfahren mehrere Monate. Die Verfahren im Fall der Beschuldigten dauerten jedoch teilweise nur wenige Wochen oder Monate.

Wohl nur die nur die Gebühren kassiert

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass es noch nicht feststeht, ob der Frau tatsächlich Vorteilsnahme vorgeworfen werden kann. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hat sie die Einbürgerungen nicht gegen eine konkrete Gegenleistung vorgenommen, von der sie selbst unmittelbar profitiert hat. Sie hat lediglich die Gebühren kassiert, die für eine Einbürgerung fällig waren. Dies spricht nach aktuellem Stand gegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Die Frage, ob die Einbürgerungen verwaltungsrechtlich in Ordnung waren, wird von der Staatsanwaltschaft nicht geprüft, so der Sprecher.

dpa