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Bewährungsstrafe für Lokführer nach tödlichem S-Bahn-Unglück

Beim Zusammenstoß zweier S-Bahnen nahe München stirbt ein junger Mann, Dutzende Menschen werden verletzt. Jetzt ist ein Lokführer verurteilt worden.

Zwei aufeinandergeprallte S-Bahnen an der Unfallstelle in der Nähe des Bahnhofes Ebenhausen-Schäftlarn.
Foto: Matthias Balk/dpa

Etwa zwei Jahre nach dem tragischen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn, Oberbayern, wurde ein Lokführer vom Schöffengericht in München zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.

Der 56-jährige Mann hatte am 14. Februar 2022 laut Berichten ein rotes Signal übersehen und Vorschriften missachtet. Dies führte dazu, dass sein Zug mit einer entgegenkommenden S-Bahn kollidierte. Ein junger Mann verstarb und viele Menschen wurden verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte die Richterin des Schöffengerichts, Nesrin Reichle. Er habe sich zwar nicht an den Unfall erinnern können, sagte die Richterin. Aber: «Er hat eingeräumt, dass es ein fataler Fehler war.» Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen.

Geständnis und aufrichtiges Bedauern

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für den Lokführer gefordert. Laut der Staatsanwältin habe der Triebfahrzeugführer in grober Pflichtverletzung gehandelt. Sie warf dem Angeklagten neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch die Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Ein Sachschaden von sieben Millionen Euro sei entstanden. Sein Geständnis und aufrichtiges Bedauern wertete sie zugunsten des Angeklagten.

Der Mann hatte sich am Donnerstag in seinem letzten Wort erneut unter Tränen für seine Fehler entschuldigt. Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung.

Der Lokführer erklärte während des Verfahrens, dass er keine Erinnerung an den Unfall habe. Er sei sich nicht bewusst, warum er sich so verhalten habe. Gleichzeitig übernahm er die Verantwortung.

Rotes Haltesignal ignoriert

Laut den Ermittlungen hatte der Mann an dem Unglückstag den Zug mit der Nummer 6785 gefahren und hatte zuerst die Zwangsbremsung vor dem Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn ignoriert, da er zu schnell unterwegs war. Nachdem die Fahrgäste ein- und ausgestiegen waren, fuhr er trotz eines roten Haltesignals weiter – und deaktivierte die automatische Zwangsbremsung. Er hatte keine schriftliche Genehmigung des Fahrdienstleiters eingeholt, um nach dieser Bremsung weiterzufahren.

Zeitgleich näherte sich auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn mit der Zugnummer 6776 aus München. Der Lokführer erhielt das Signal zum Anhalten und leitete eine Schnellbremsung ein, sodass der Zug nach einer zusätzlichen Zwangsbremsung zum Stehen kam. Während der junge Lokführer noch mit dem Fahrdienstleiter telefonierte, um die Gründe zu erfragen, näherte sich bereits die andere S-Bahn. Der angeklagte Lokführer versuchte ebenfalls eine Schnellbremsung einzuleiten, doch es war zu spät. Die Triebfahrzeuge kollidierten miteinander.

Der Angeklagte, der als Dreher ausgebildet ist, hatte erst vor drei Monaten die Prüfung zum Triebfahrzeugführer bestanden. Er sagte, dass sich damit ein Kindheitstraum erfüllt habe. Schon als kleiner Junge wollte er Lokführer werden. Seit Januar arbeitet er nun als Postbote.

dpa