Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen eines Verfahrensfehlers in sieben Fällen aufgehoben.
BGH hebt Urteil gegen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen Verfahrensfehlers teilweise auf

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wurde teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufgehoben, aufgrund eines Verfahrensfehlers.
Im März letzten Jahres wurde der damals 35-jährige Mann vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren Sexual- und Körperverletzungsdelikten verurteilt. Die Jugendschutzkammer ordnete auch eine nachfolgende Sicherungsverwahrung an. Das Landgericht ging von 69 einzelnen Fällen aus. Zwischen 2014 und 2021 gab es elf betroffene Personen.
Fehler des Gerichts
Die Angeklagte hat Revision eingelegt und monierte mit einer sogenannten Verfahrensrüge, dass die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers an einem Hauptverhandlungstag nicht wiederhergestellt wurde. Dieser Verfahrensfehler führte nun dazu, dass die Verurteilung in sieben Fällen, die Gesamtstrafe, die Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehung ihres Vermögens aufgehoben wurden, da der Verstoß keinen Einfluss darauf hatte.
Eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts muss nun die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung neu verhandeln und entscheiden.
Der Fall
Laut Gericht nutzte der Angeklagte seine frühere Position, um Kontakt zu männlichen Jugendlichen und Kindern herzustellen. Unter Verwendung eines fingierten Bedrohungsszenarios zwang er sie dazu, sexuelle Handlungen an ihm auszuführen. Er sedierte sie teilweise heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie daraufhin sexuell.
Der Mann war von Sommer 2019 bis Oktober 2021 als Jugendtrainer für einen hessischen Fußballverein tätig. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt waren jedoch keine Kinder und Jugendliche des Vereins betroffen.








