Die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs führt zu einer Blinker-Neuregelung. Der Bundesrat hat den Weg freigemacht.
Blinker jetzt für alle Fahrräder erlaubt
In Zukunft sind Blinker beim Abbiegen für alle Fahrräder erlaubt. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung der Vorschriften im Straßenverkehrsrecht zugestimmt. Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP) freute sich darüber, dass die Länderkammer den Weg für die Zulassung von Fahrradblinkern freigemacht hat.
«Die technische Entwicklung der letzten Jahre hat diese Änderung ermöglicht», sagte Luksic. «Das ist gut für die Verkehrssicherheit, da Radfahrer dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Es ist aber auch ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit hat, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.»
Bisher waren «Fahrtrichtungsanzeiger» nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau – wie Fahrradrikschas – zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.
Im Januar wurde eine Neuregelung vom Bundesverkehrsministerium angekündigt. Eine Sprecherin hatte erklärt, dass das Ministerium besorgt über die zunehmende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs sei – die Anzahl der Fahrräder mit Hilfsmotor ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Um das Abbiegen anzuzeigen, ist es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Dies könnte in schwierigen Situationen die Fahrstabilität beeinträchtigen und zu einem geänderten Bremsverhalten führen.
Es ist möglich, die Situation zu entschärfen, indem optionale Fahrtrichtungsanzeiger verwendet werden. Wenn Radfahrer signalisieren, dass sie abbiegen möchten, könnten optional Blinker das Handzeichen ersetzen.