EU-weite Analysen zeigen steigende Präsenz von Cannabinoiden in verwechselbaren Produkten, darunter Gummidrops, Kaugummis und Softgetränke.
Gefahr für Kinder: Süßwaren enthalten vermehrt Cannabinoide
Laut EU-weiten Analysen enthalten Süßwaren immer öfter Cannabinoide. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gab bekannt, dass vermehrt Produkte betroffen sind, die von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt werden können. Dazu gehören Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse.
Im letzten Jahr wurden über das europäische Warnsystem RASFF Schnellmeldungen zu 20 solchen verwechselbaren Produkten ausgetauscht. Laut BVL enthalten einige Produkte neben Cannabidiol (CBD) auch das psychoaktive Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist. Da Cannabidiol bisher nicht als neuartiges Lebensmittel zugelassen wurde, dürfen CBD-Erzeugnisse nicht verkauft werden.
Höchststand erreicht
Der Anteil von Meldungen zu Produkten mit Cannabinoiden verdoppelte sich prozentual von drei Prozent im Jahr 2022 auf sechs Prozent im vergangenen Jahr, wie es vom Bundesamt hieß. Insgesamt gab es demnach knapp 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien von Behörden der 31 angeschlossenen Staaten. «Dies ist ein neuer Höchststand», hieß es.
Laut dem BVL stammte fast jede achte Meldung (592) von deutschen Behörden. Bei jeder fünften Meldung wurde Deutschland als Empfänger der beanstandeten Ware genannt, wobei hauptsächlich Lebensmittel betroffen waren.
In der RASFF-Erfassung gehören wie in den Vorjahren zu den häufigsten Warngründen Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen.