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Deutschland legalisiert Cannabis für Erwachsene, historische Chance für besseren Jugendschutz

Bundesgesundheitsminister verteidigt Schritt gegen gescheiterte Verbots­politik und steigenden Schwarzmarkt. Neue Regelungen für Besitz, Anbau und Konsum treten in Kraft.

Ab heute ist es erlaubt, Cannabis zu rauchen.
Foto: Hannes P Albert/dpa

Seit Mitternacht ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal. Zum 1. April trat das entsprechende Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition gegen große Widerstände von Oppositionsparteien, aus den Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut den Schritt. «Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. «Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen», fügte der Minister hinzu.

Maßnahmen zur Suchtprävention

Die Regierung behauptet, dass trotz des Verbots der Cannabiskonsum zugenommen hat, der Schwarzmarkt wächst und das dort erworbene Cannabis mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein kann. Der Gehalt an Wirkstoffen ist unbekannt, und es können giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

In einem ersten Schritt wird zunächst der Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine unter strengen Auflagen staatlich kontrolliert Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Suchtprävention im Gesetz vorgesehen.

Bußgelder bei Verstößen

Mit dem Inkrafttreten wird Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Personen über 18 Jahren dürfen nun bis zu 25 Gramm des Rauschmittels in der Öffentlichkeit bei sich tragen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Des Weiteren ist es erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu besitzen. Das Kiffen in der Öffentlichkeit ist erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätzen und auch nicht tagsüber in Fußgängerzonen.

Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Die Weitergabe von Drogen – außerhalb von Vereinen – bleibt strafbar, insbesondere bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Cannabis bleibt für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

dpa