Die Importmenge hat sich im 4. Quartal fast vervierfacht, mit mehr als 72 Tonnen im Gesamtjahr.
Anstieg des Cannabis-Imports für medizinische Zwecke in Deutschland 2024
Der Import von Cannabis nach Deutschland für medizinische und wissenschaftliche Zwecke hat im Jahr 2024 stark zugenommen: Die Menge stieg von 8,1 Tonnen im 1. Quartal auf 11,6 Tonnen im 2. Quartal und 20,7 Tonnen im 3. Quartal, bis sie schließlich im 4. Quartal auf 31,7 Tonnen anstieg. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab bekannt, dass sich die Importmenge im 4. Quartal im Vergleich zum 1. Quartal fast vervierfacht hat.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabis-Blüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importiert. Im Vergleich dazu wurden in Deutschland selbst im selben Zeitraum rund 2,6 Tonnen für diese Zwecke produziert, wie das BfArM auf Anfrage bestätigte. Die jährliche Menge wurde vor einigen Jahren durch ein vierjähriges Vergabeverfahren festgelegt.
Der größte Anteil kommt aus Kanada
Der größte Teil des für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importierten Cannabis stammte laut BfArM aus Kanada, mit mehr als 33 Tonnen, gefolgt von Portugal mit gut 17 Tonnen. Anschließend kommen Dänemark (knapp 7,4 Tonnen), Nordmazedonien (2,7 Tonnen) und Spanien (2,2 Tonnen).
Gründe für den starken Anstieg nannte das BfArM nicht. Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht-medizinische Cannabis-Konsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen «Anbauvereinigungen» mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Hausärzteverband: Online-Anbieter werben zum Teil aggressiv
Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, verweist angesichts des gestiegenen Imports auf Online-Anbieter. «Bei der starken Zunahme der Importmenge ist davon auszugehen, dass der Großteil davon nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu medizinischen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben wurde, sondern durch Online-Anbieter, die zum Teil aggressiv mit der einfachen Verschreibung von Medizinalcannabis auf Privatrezepten als privatärztliche Leistung werben», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Laut Beier kommen aus fachlicher Sicht nur bestimmte Personen für die Verschreibung von Medizinalcannabis in Frage, darunter Patienten mit Multipler Sklerose und in der Palliativversorgung.
Es sei richtig und sinnvoll, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die klar umrissene Gruppe, für die eine medizinische Indikation besteht, in der Vergangenheit entbürokratisiert worden sei, ergänzte Beier. «So ist der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen gestrichen worden.» Dies sei sinnvoll, denn es habe die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten, bei denen wirklich eine medizinische Indikation vorliege, unnötigerweise erschwert.