Unternehmen müssen ab Januar auf E-Rechnungen umstellen, während die elektronische Patientenakte in Modellregionen startet. Auch der Automobilsektor erlebt durch neue Anreize Veränderungen.
Deutschland 2025: Digitale Revolution im Anmarsch
Im Jahr 2025 sieht sich Deutschland mit grundlegenden digitalen Umwälzungen konfrontiert, die von der Wirtschaft bis zum Gesundheitswesen reichen. Dabei werden insbesondere zwei große Bereiche betroffen sein: die verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnung im Business-to-Business-Bereich (B2B) und die landesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Alles, was man über die digitalen Gesetzesänderungen im nächsten Jahr wissen muss.
E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind Firmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Geschäftskunden nur noch elektronische Rechnungen zu schicken. Diese Änderung ist Teil der EU-Richtlinie zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und erfordert die Übermittlung von strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungen. Herkömmliche PDF-Rechnungen, die per E-Mail verschickt werden, zählen ab 2025 nicht mehr als E-Rechnungen, sondern werden lediglich als “sonstige Rechnungen” betrachtet. Unternehmen müssen für den Versand von E-Rechnungen Formate wie ZuGFeRD oder XRechnung nutzen, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen.
Von der neuen Regelung ausgenommen bleiben Rechnungen mit geringem Betrag bis zu 250 Euro sowie steuerfreie Leistungen gemäß dem Umsatzsteuergesetz, wie das Softwareunternehmen Lexware mitteilt. Die Pflicht zur E-Rechnung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Effizienz der Geschäftsprozesse zu erhöhen, könnte jedoch für Unternehmen ohne digitale Infrastruktur eine Herausforderung sein. Es gibt jedoch noch Übergangsfristen, die bis Ende 2027 gelten.
Elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte zuerst in Modellregionen wie Hamburg und Franken eingeführt, ab Mitte Februar soll sie dann deutschlandweit verfügbar sein. Die ePA ist eine digitale Gesundheitsakte, in der medizinische Daten von Arztpraxen, Kliniken und Apotheken sicher gespeichert werden können. Die Patientenakte soll helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und einen einfachen Austausch medizinischer Informationen zu ermöglichen.
Nutzer können ihre ePA vollständig kontrollieren und den Zugriff auf ihre Daten begrenzen oder bestimmte Dokumente verbergen, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Website erklärt. Der Schutz sensibler Daten hat höchste Priorität, jedoch gibt es auch Risiken, wie zum Beispiel mögliche Cyberangriffe. Die ePA soll auch der gemeinwohlorientierten Forschung zugutekommen: Ab Juli 2025 haben Patienten die Möglichkeit, pseudonymisierte Gesundheitsdaten freiwillig zu spenden.
E-Auto-Förderung nach Vorbild Frankreichs?
Im Automobilbereich soll ein Anreizprogramm den Erwerb von Elektrofahrzeugen unterstützen. Nachdem die staatliche Umweltprämie 2023 ausgelaufen ist, setzt die Regierung nun auf steuerliche Vorteile für Firmen. Ab Juli 2024 können neue elektrische Dienstwagen im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 40 Prozent beanspruchen, was die Nachfrage auf lange Sicht erhöhen soll.
Laut “Auto BILD” wird auch über eine Förderung nach dem Vorbild Frankreichs gesprochen, die es Geringverdienern ermöglicht, ein staatlich subventioniertes Leasing in Anspruch zu nehmen. In Frankreich betragen die monatlichen Raten zwischen 100 und 150 Euro. Die deutsche Politik betrachtet dieses Modell als sozial gerechtere Alternative zur bisherigen Förderung von Elektroautos.
Mehr Transparenz im Online-Handel
Bereits ab dem 12. Dezember 2024 wird die neue Produktsicherheitsverordnung wirksam, die von Online-Händlern verlangt, detailliertere Informationen über die Sicherheitsmerkmale ihrer Produkte bereitzustellen. Das Ziel besteht darin, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Kundinnen und Kunden besser über potenzielle Gefahren und die Herkunft der Produkte zu informieren.
Vor allem in Online-Shops sind künftig detaillierte Informationen über Produktsicherheitsstandards wie Warnhinweise oder Sicherheitssiegel Pflicht, wie etwa der “Händlerbund” im Netz informiert. Diese Regelung richtet sich vor allem an größere Händler, die damit die Transparenz für Endkunden erhöhen und damit das Vertrauen in den Online-Handel stärken können.
Barrierefrei online shoppen
Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen, darunter Webseiten, Software und E-Books, sind verpflichtet, bis zum 28. Juni 2025 ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieses Gesetz richtet sich vor allem an große Unternehmen und Online-Shops, die ihre Webauftritte so ändern müssen, dass sie für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Das Ziel des Gesetzes ist es, Inklusion zu fördern und Diskriminierung im digitalen Bereich zu vermeiden.
Online-Shops haben die Möglichkeit, barrierefreier zu werden, indem sie klare Strukturen, Textalternativen für Bilder oder vereinfachte Benutzeroberflächen verwenden. Auch wenn kleinere Unternehmen teilweise von den Anforderungen ausgenommen sind, ziehen sie dennoch Vorteile aus einer höheren Barrierefreiheit und der Erschließung neuer Nutzergruppen. Betroffene finden im Internet beispielsweise auf den Seiten der Handwerkskammer Düsseldorf alle relevanten Informationen.