Sie wollte ein selbstbestimmtes Leben leben, und musste dafür sterben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau wird in Aachen ein 28-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dreifache Mutter getötet – Lebenslange Haft für Angeklagten

Am Montag wurde ein 37-jähriger Mann vom Landgericht Aachen wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 28-jährige Frau wurde auf dem Parkplatz eines Baumarkts nach 20 Messerstichen vor den Augen mehrerer Zeugen getötet. Sie hatte den Mann, der aus dem Kosovo stammt, verlassen und war mit den drei gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus gezogen. Der Angeklagte gestand die Tat zu Beginn des Prozesses in einer kurzen Erklärung, konnte sich jedoch nicht mehr an die Einzelheiten erinnern.
Das Paar, das getrennt lebt, hatte sich am 20. Mai in Aachen auf dem Parkplatz gegenüber dem Polizeipräsidium getroffen, um ihre Tochter zu übergeben. Jedoch brachte der Mann das Kind nicht mit, sondern griff die 28-Jährige mit einem Fleischermesser an. Das Gericht stellte fest, dass sechs der Stiche tödlich waren. Einige Knochen wurden durch die Wucht teilweise durchtrennt. Danach fuhr der Angeklagte langsam an der Sterbenden vorbei und filmte sie mit seinem Handy, wie das Gericht feststellte. Das Mobiltelefon und die Tatwaffe wurden nie gefunden. Einige Stunden später stellte er sich der Polizei.
Die 28-Jährige, die eine Ausbildung bei einem Arzt gemacht hatte, habe ein frei bestimmtes Leben führen wollen, erklärte der Vorsitzende Richter. Doch der nicht vorbestrafte Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe ein «unerträgliches Kontrollverhalten» auf die Frau mit deutschem und kosvarischem Pass ausgeübt. Er sei verzweifelt gewesen, «gepaart mit grenzenloser Wut, dass sie es gewagt hatte, sich seinem Zugriff zu entziehen». Er habe den Entschluss gefasst, die 28-Jährige zu töten, wenn es ihm nicht gelinge, sie umzustimmen.
Das Gericht befand, dass die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe erfüllt wurden. Es bestätigte auch die besondere Schwere der Schuld. Obwohl eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich ist, ist dies in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








