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Erstmals Handelsverbot für Haie: Weltartenkonferenz endet

Knapp zwei Wochen haben Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens um den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen gerungen. Nun endet die Konferenz – mit nicht nur einem Novum.

Unter anderem für den Wahlhai beschloss die Weltartenkonferenz in Samarkand ein kommerzielles Handelsverbot. (Archivbild)
Foto: Flora Tomlinson-Pilley/AP/dpa

Nach fast zwei Wochen endet die Weltartenkonferenz in Samarkand, Usbekistan, mit einem ersten Handelsverbot für Haie. Es gab Einschränkungen beim Handel mit Wasserfröschen – dies könnte sich auf den Markt für Froschschenkel auswirken, die in Europa als Delikatesse gelten. Am Freitag sollen zum Abschluss der Konferenz Beschlüsse zum Schutz von Pflanzen gefasst werden. Viele wichtige Entscheidungen wurden bereits getroffen:

Mehr Schutz für Meeresbewohner

Bestimmte Haie und Rochen stehen künftig stärker unter Schutz. Beim Weißspitzenhochseehai beschloss die Konferenz erstmals ein kommerzielles Handelsverbot für Haie. Barbara Slee vom International Fund for Animal Welfare (Ifaw) ging in ihrer Einschätzung der Entscheidung weit: Die Listung könne die Art «vor dem Aussterben bewahren.» 

Für Walhaie und Teufelsrochen wurde ein Handelsverbot verhängt. Es wurden auch strenge Handelsbeschränkungen für weitere Arten, wie die Glatthaie, beschlossen.

Delikatesse Froschschenkel: Tiere kommen auf Schutzliste

Ab Mitte 2027 werden strenge Regeln für den Handel mit bestimmten Wasserfröschen eingeführt. Diese Frösche werden hauptsächlich für den Verkauf von Froschschenkeln gefangen, die von einigen Menschen als Delikatesse angesehen werden.

Die Antragsteller argumentierten mit einer Gefahr für die Tiere durch den internationalen Handel mit Froschschenkeln vor allem für den europäischen Markt. Pro Wildlife zufolge ist die EU der weltweit größte Importeur von Froschschenkeln. Die Entscheidung zur Beschränkung des Handels begrüßt die Organisation daher. «Das ist ein Riesenerfolg, den wir sehr feiern», sagte Sandra Altherr.

Keine Mehrheit für den Schutz aller Aalarten

Die Konferenz lehnte einen Antrag der Europäischen Union zum Schutz bestimmter Aalarten ab. Der Japanische und Amerikanische Aal sind von Handelsbeschränkungen ausgenommen, im Gegensatz zu ihrem gefährdeten europäischen Verwandten, für den seit 2009 Regeln gelten. Aufgrund der leichten Verwechslungsgefahr der Aalarten strebte die EU Handelsbeschränkungen für weitere Arten an. Aalfleisch ist aufgrund seiner Delikatesse in vielen Ländern handelsrelevant. Die Umweltstiftung WWF kritisierte, dass es kurzsichtig sei, die Interessen der chinesischen und japanischen Zuchtbetriebe über den Schutz dieser Wanderfischarten zu stellen.

Schutz für Nashörner, Giraffen und Elfenbein bleibt

Der Schutzstatus von bestimmten Giraffen, Nashörnern und Elfenbein bleibt unverändert. Die Konferenz hat mehrere Anträge abgelehnt, die auf Lockerungen der bestehenden Regelungen für bestimmte Arten von Giraffen, Nashörnern und ihrem Horn sowie Elfenbein abzielten.

Namibia hat derzeit rund 92 Tonnen Elfenbein. Etwas mehr als die Hälfte davon sollte gehandelt werden, aber aufgrund von Verwaltungs- und Sicherheitsproblemen bleibt das Handelsverbot bestehen. Auch den Handel mit Nashörnern und ihren Hörnern wollte Namibia in weiteren abgelehnten Anträgen erlauben und argumentierte mit den hohen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Wilderei.

Während Artenschutzorganisationen die Beschlüsse zu Giraffen, Nashörnern und Elefanten lobten, hatte Stephan Wunderlich vom Deutschen Jagdverband einige Kritik daran. Es brauche neue Wege zur Finanzierung von Artenschutz, sagte er. Dazu gehörten auch «unkonventionelle Ansätze des regulierten Handels mit Nashorn-, Elfenbein- und anderen Elefantenprodukten wie Häuten, Leder oder Fleisch», hieß es in einer Mitteilung des Deutschen Jagdverbands und der Deutschen Delegation im Internationalen Jagdrat.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) kontrolliert den internationalen Handel mit bedrohten Arten. Bisher wurden dadurch der Handel mit über 40.000 Tier- und Pflanzenarten eingeschränkt oder verboten.

dpa