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EU-Parlament: Grünes Licht für grenzübergreifende Verfolgung

Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land geblitzt wurde, kann in Zukunft davon ausgehen, dafür in seiner Heimat zur Kasse gebeten zu werden. Ein neues Vorhaben der EU soll das möglich machen.

Derzeit bleiben etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungestraft.
Foto: Sina Schuldt/dpa

Das Europaparlament hat in Straßburg zugestimmt, dass die EU-Staaten enger zusammenarbeiten sollen, um Geldstrafen für Verkehrsverstöße einzutreiben.

Vorher hatten Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten vereinbart, die Zusammenarbeit bei Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu verbessern. Laut dem Parlament bleiben derzeit rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungesühnt.

Raser, Parksünder oder Falschfahrer

Wenn eine Person aus der EU im Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die Behörden ihres Heimatlandes gemäß den neuen Regeln Geldstrafen verhängen. Dies gilt auch, wenn eine andere Behörde die Strafe ausgesprochen hat. Es wird geplant, dass private Unternehmen nicht mehr Bußgelder von Ausländern einziehen dürfen.

Des Weiteren wird laut Angaben eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.

Die Zustimmung der EU-Staaten zu dem Vorhaben steht noch aus, gilt jedoch als Formsache. Anschließend müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden, wofür eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen ist.

dpa