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Europäischer Haftbefehl gegen Christina Block aufgehoben

In der Silvesternacht holten Unbekannte zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark nach Deutschland. Es folgte ein europäischer Haftbefehl. Der soll nun vom Tisch sein.

Die dänischen Behörden haben einen europäischen Haftbefehl gegen Christina Block aufgehoben.
Foto: Georg Wendt/dpa

Der Anwalt von Christina Block (50) aus Hamburg hat bestätigt, dass der europäische Haftbefehl gegen sie aufgehoben wurde. Otmar Kury, Blocks strafrechtlicher Beistand, erklärte in Hamburg, dass dies auf die Intervention der dänischen und deutschen Verteidigung zurückzuführen sei. Der Haftbefehl wurde nach der gewaltsamen Rückführung von zwei Kindern aus Dänemark in der Silvesternacht erlassen. Die Kinder wurden von Unbekannten nach Deutschland gebracht und verbrachten einige Tage bei ihrer Mutter in Hamburg, bevor sie nach einer Gerichtsentscheidung nach Dänemark zurückkehrten.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich nicht zum Aufheben des Haftbefehls geäußert. Laut früheren Angaben der Behörde wird gegen Christina Block und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und anderer Straftaten ermittelt. Am 12. Januar durchsuchte die Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Unternehmerin. Ermittler suchten auch im Hotel Elysée, das zur Block-House-Gruppe gehört, und – laut Medienberichten – in der Firmenzentrale in Langenhorn nach Beweismaterial.

Christina Block und ihr ehemaliger Ehemann (49) kämpfen seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht für ihre vier Kinder, von denen die beiden jüngsten seit über zwei Jahren bei ihrem Vater in Dänemark leben, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg im Oktober 2021 vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter übertragen hatte. Am 19. Februar entschied dasselbe Gericht jedoch, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

Die Kinder haben mittlerweile ihren festen Lebensmittelpunkt in Dänemark. Es sei unwichtig, ob der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig war, so das Gericht. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos waren und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrer neuen Umgebung eingelebt haben. Gegen die Entscheidung ist laut dem Oberlandesgericht keine Berufung mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich von einem dänischen Gericht geklärt.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder haben im August 2005 geheiratet, ungefähr zehn Jahre später wurde die Ehe geschieden. Der Vater hat die Kinder im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht nach Deutschland zurückgebracht.

dpa