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Angeklagter wegen Mordes verurteilt

Lebenslange Haftstrafe für den Mord an einer 19-Jährigen mit 32 Messerstichen. Gericht sieht keine Affekthandlung.

Der Angeklagte (M) in Stendal vor der Urteilsverkündung im Prozess um den Tod einer 19-Jährigen.
Foto: Simon Kremer/dpa

Der Angeklagte im Prozess um den Mord an einer 19-jährigen Frau aus Klötze in der Altmark (Sachsen-Anhalt) wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der 43-jährige Angeklagte seine deutlich jüngere Geliebte heimtückisch ermordet hat und nicht, wie von der Verteidigung behauptet, im Affekt gehandelt hat. Der Vorsitzende Richter Ulrich Galler erklärte, dass die Indizien darauf hindeuten, dass zu keinem Zeitpunkt ein Affekt vorgelegen hat.

Der Fall der jungen Frau hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Wochenlang wurde nach der 19-Jährigen gesucht, bis man schließlich ihre Leiche in einer Kiesgrube in Niedersachsen fand. Der Angeklagte, der zuvor als Trainer im Fußballverein der 19-Jährigen tätig war, hatte eine außereheliche intime Beziehung mit dem Opfer. Die Verteidigung argumentierte in ihrem Schlussplädoyer für Totschlag und betonte, dass die Tat im Affekt geschah. Die 19-Jährige habe wahnhaft versucht, schwanger zu werden und habe versucht, den Angeklagten mit einem Messer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Es handelte sich um eine giftige Beziehung.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage warfen dem dreifachen Familienvater heimtückischen Mord vor. Der Angeklagte habe die kindliche Schwärmerei der 19-Jährigen ausgenutzt. Zum Tatzeitpunkt sei sie völlig arg- und wehrlos gewesen. «Sie sind ein Mörder», sagte der Anwalt der Mutter des Opfers, Holger Stahlknecht. Völlig empathielos sei der Angeklagte vorgegangen, habe die Leiche seiner Geliebten zunächst auf einer wilden Müllkippe zwischengelagert, eher er sie wenige Tage später versucht habe zu verbrennen und abschließend in eine 1,70 Meter tiefe Grube gelegt habe. Die Familie leide weiterhin schwer unter den Geschehnissen. Neben der Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte auch zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, insgesamt mehr als 45 000 Euro.

Während der 18 Verhandlungstage waren viele Freunde und Bekannte der 19-Jährigen im Gerichtssaal anwesend. Bei der Verkündung des Urteils trugen zahlreiche von ihnen schwarze T-Shirts mit einem Bild des Opfers.

Vor der Bekanntgabe des Urteils äußerte sich der 43-Jährige erstmals auch persönlich. Während des Prozesses ließ er über seine Anwältinnen eine Erklärung verlesen, in der er zugab, mit einem Messer zugestochen zu haben. Am Montag sagte der Mann, es tue ihm unendlich leid. Er habe es nicht gewollt. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass der 43-Jährige planvoll vorgegangen sei. Vor der Tat habe er seine Handys ausgeschaltet und sei mit der 19-Jährigen an einen abgelegenen Ort gefahren. Die Erklärungen über die Tat seien unglaubwürdig. Er habe mit Halbwahrheiten gespielt, genauso wie er sein Beziehungsgeflecht mit Halbwahrheiten aufgebaut habe.

dpa