Bundesjustizminister Marco Buschmann hat es ins Spiel gebracht: Sollte Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden? Experten sind darüber uneins.
Fahrerflucht künftig nur noch Ordnungswidrigkeit?

Sollte Fahrerflucht in Zukunft nur noch als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden? Diese Option wurde im letzten Jahr von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ins Gespräch gebracht. Die Meinungen dazu sind unter Experten und Verbänden geteilt. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar wird darüber ab dem 24. Januar diskutiert.
«Die Zeit ist reif für eine Reform», meint der Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), Gerhard Hillebrand. Denkbar wäre aus seiner Sicht eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden. Das könne entweder bei der Polizei oder bei neu zu gründenden Meldestellen passieren. Letztere könnten Polizeistellen dann künftig Arbeit abnehmen.
Die Wartepflicht am Ort des Unfalls sei veraltet. Ausschlaggebend sei einzig und allein, dass der Geschädigte die erforderlichen Informationen zur Regulierung des Schadens erhalte.
Im Rahmen einer Reform des Strafrechtes hat Bundesjustizminister Buschmann vorgeschlagen, dass Fahrerflucht zukünftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat bestraft werden könnte. Gemäß den aktuellen Plänen soll es auf jeden Fall eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden, sodass der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder die Polizei warten muss. Derzeit kann Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
«Unfallflüchtige haben etwas zu verbergen»
Gegner einer Entschärfung der Strafe sehen – anders als etwa der ADAC – die Gefahr, dass dadurch anderen Straftaten verschleiert werden könnten. «Wer bei einem Unfall flüchtet, hat oft etwas anderes zu verbergen», meint der Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Künftig sei es dann etwa möglich, einen Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt erst am Folgetag zu melden.
Dann könnte der Alkohol im Blut nicht mehr nachgewiesen werden und man müsste sich nur für die milder bestrafte Fahrerflucht verantworten. Ich bezweifle, dass das der Sicherheit im Straßenverkehr dienlich ist. Auch eine Entlastung der Polizei halte ich für unwahrscheinlich, da Unfallfluchten auch als Ordnungswidrigkeiten aufgeklärt werden müssten, wenn sich der Verursacher nicht meldet.
«Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu», sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Anja Käfer-Rohrbach. Eine Herabstufung der Fahrerflucht sei daher das völlig falsche Signal. Es bestehe die Gefahr, dass weniger Unfälle gemeldet und Unfallopfer auf Schäden sitzenbleiben würden.
Polizei gegen Herabstufung
Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) teilt diese Ansicht ebenfalls. Auch die Beamten halten ein Meldeportal zur straffreien, nachträglichen Meldung von Sachschäden für sinnvoll. Ein einfacher Zettel in der Windschutzscheibe reicht nicht aus.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt eine Herabstufung kategorisch ab, «um die Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrecht zu erhalten». Eine straffreie Nachmeldung eines Schadens nach 24 Stunden sei denkbar. Eine unabhängige Meldestelle brauche es aber nicht, es reiche aus, die erforderliche Wartezeit an der Unfallstelle konkreter zu benennen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle als Strafe zudem komplett gestrichen werden.
Laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) wird die Fahrerlaubnis derzeit in der Regel bei erheblichen Sachschäden entzogen. Selbst bei einem teuren Neuwagen könnte bereits ein Lackschaden ausreichen. Der Automobil-Club von Deutschland ist der Meinung, dass über eine höhere Grenze für diese Reparaturkosten nachgedacht werden sollte.
Laut dem Kraftfahrtbundesamt ist die Anzahl der Unfallfluchten in den letzten Jahren leicht gesunken. Im Jahr 2022 haben sich laut Angaben 32.000 Fahrer und Fahrerinnen unerlaubt vom Unfallort entfernt. Im Jahr 2019 waren es noch 36.000.
Verschiedene Möglichkeiten für Reform
Laut Jan Zopfs, einem Professor für Strafrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, sind verschiedene Reformen möglich. „Eine Option wäre, den Vorfall als Ordnungswidrigkeit einzustufen, was unter anderem auch die Staatsanwaltschaften entlasten würde“, sagt der Professor, der den Arbeitskreis beim Verkehrsgerichtstag leiten wird. Als Alternative könnte der Straftatbestand beibehalten werden, aber die Wartepflicht am Unfallort könnte durch eine nachträgliche Meldung per App oder bei einer Meldestelle innerhalb eines festgelegten Zeitraums ersetzt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass seltener die Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht entzogen wird und die Entscheidung stärker vom Einzelfall abhängig gemacht wird. Laut Zopfs ist die Diskussion darüber völlig offen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass Personen nicht bestraft werden, wenn sie vorsätzlich ein Auto demolieren und den Tatort verlassen – jedoch sehr wohl, wenn ein Auto versehentlich beschädigt wird. Rechtsanwalt Andreas Krämer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim DAV ist der Meinung, dass dies nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist, da Fahrerflucht derzeit eine Straftat ist und somit ein Zwang zur Selbstbezichtigung entsteht. Eine dringende Reform ist erforderlich. Es wäre angemessen, die Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, außer bei schweren Personenschäden.
Laut des Auto Club Europa schützt der Unfallfluchtparagraf nicht Leib, Leben oder Eigentum, sondern lediglich die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche. Der Verein lehnt jedoch eine Herabstufung ab, da Unfallschäden von Bedeutung sind. Die Wartepflicht sollte jedoch überarbeitet werden. Der Automobil-Club Verkehr ist ebenfalls gegen eine Herabstufung, fordert jedoch eine digitale Meldestelle für Unfälle mit reinem Sachschaden. Laut einer repräsentativen Umfrage der Versicherung DEVK vom Anfang September sind auch 58,3 Prozent der Deutschen gegen eine Herabstufung und nur 17,7 Prozent dafür.








