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Vermisste in Deutschland: Fast 10.000 Menschen verschwunden

Das Bundeskriminalamt erfasste 9554 Frauen und Männer mit unklarem Aufenthaltsort. Täglich werden 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst.

Die niedersächsische Polizei sucht nach dem sechsjährigen Arian, der seit mehr als zwei Wochen vermisst wird.
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Fast 10.000 Menschen gelten in Deutschland als vermisst. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden zu Monatsbeginn 9554 Frauen und Männer mit unbekanntem Aufenthaltsort erfasst. Eine Sprecherin der Behörde in Wiesbaden teilte der dpa mit, dass 70 Prozent der Vermissten Männer, männliche Jugendliche oder Jungen seien. Unter den Vermissten seien auch 1845 Kinder unter 13 Jahren. Es war unklar, wo sich zudem 3458 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren befanden.

«Täglich werden jeweils etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst, etwa die gleiche Anzahl wird wegen Erledigung gelöscht», teilte die Sprecherin mit. Dem Bundeskriminalamt zufolge klärt sich etwa die Hälfte der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche auf. Binnen Monatsfrist seien es 80 Prozent der Fälle. «Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, beträgt etwa 3 Prozent.»

Sechsjähriger Arian in Niedersachsen vermisst

Derzeit ist ein Vermisstenfall in Niedersachsen bundesweit bekannt: Der autistische Junge Arian wird seit über zwei Wochen in Bremervörde zwischen Hamburg und Bremen vermisst. Die Polizei geht davon aus, dass er sein Zuhause freiwillig verlassen hat.

Eine Woche lang wurde intensiv nach ihm gesucht, mit Hunderten von Einsatzkräften und Freiwilligen, die Tag und Nacht im Einsatz waren – zeitweise mit Hunden, Pferden, Helikoptern, Drohnen, einem Tornado-Flieger, Amphibienfahrzeugen, Booten und Tauchausrüstung. Ende April wurde die aktive Suche von der Polizei eingestellt, aber eine Gruppe von fünf Ermittlern setzt die Untersuchungen fort.

Laut BKA schwankt bundesweit die Zahl der Vermissten. Die Polizei leite eine Vermissten-Fahndung ein, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen habe, ihr Aufenthalt unbekannt sei und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden könne. «Bei Minderjährigen, deren Aufenthalt dem Sorgeberechtigten unbekannt ist, wird grundsätzlich von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen.»

dpa