Der Mann soll Hunderte Kilo Marihuana geschmuggelt haben. Die Ermittler kamen ihm über verschlüsselte Chat-Nachrichten auf die Schliche. Nun bewahrt ihn das neue Cannabis-Gesetz vor einer Strafe.
Freispruch im Prozess um Marihuana-Schmuggel

Aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes wurde ein 36-Jähriger vom Mannheimer Landgericht vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Jahr 2020 mehrmals größere Mengen der Droge von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben.
Gemäß der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Gesamtwert von etwa 1,9 Millionen Euro. Die Ermittler wurden auf den Mann aufmerksam, indem sie verschlüsselte Chatnachrichten der Software Encrochat auswerteten.
In der Gerichtsverhandlung betrachtete die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit ausführlichen Informationen über die Lieferungen per Lastwagen als entscheidendes Beweismittel. Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung am Freitag, dass sich die Kammer auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2022 stütze. Laut diesem Urteil können die verschlüsselten Chats nur unter bestimmten Bedingungen vor Gericht verwendet werden.
Die Bedingungen für die Online-Durchsuchung sind an den Paragrafen der Strafprozessordnung gebunden und wurden im aktuellen Fall nicht erfüllt. Dies liegt daran, dass Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes, das Anfang April in Kraft getreten ist, nicht mehr als Betäubungsmittel gilt und andere Voraussetzungen wie Bandenkriminalität nicht zutreffen. Daher sind die Nachrichten nach Ansicht des Gerichts nicht mehr verwertbar.
Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Urteil möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn es sich um eine andere Droge gehandelt hätte. Die Kammer war nicht davon überzeugt, dass der Mann unschuldig war. Ohne die Encrochats fehlten jedoch überzeugende Beweise. Das Landgericht ordnete an, dass der 36-Jährige eine finanzielle Entschädigung für die verbrachte Untersuchungshaft erhalten soll. Die Kammer stimmte damit den Forderungen der Verteidigung zu. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert und plant, in Revision zu gehen, wie eine Sprecherin sagte. Der BGH wird prüfen, ob das Landgericht die Gesetzeslage korrekt interpretiert hat.








