Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim: Freispruch und Geldstrafe

Das Landgericht sah den Einsatz als gerechtfertigt an. Die Polizisten wurden freigesprochen bzw. zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie den Mann zurückbringen mussten.

Gedenken am 3. Mai 2002 nach dem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim.
Foto: René Priebe/PR-Video/dpa

Das Landgericht in Mannheim hat entschieden, dass der tödliche Polizeieinsatz im Mai 2022 im Wesentlichen gerechtfertigt war. Ein Polizeibeamter wurde freigesprochen, während sein Kollege zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt wurde.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass das psychisch kranke Opfer ohne den gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz nicht gestorben wäre. Trotzdem waren die Polizisten aufgrund der Umstände nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den 47-jährigen herzkranken Mann gegen seinen Willen zurück ins Zentralinstitut für Seelische Gesundheit zu bringen. Außerdem haben sie sich gerechtfertigt gegen Angriffe des späteren Opfers verteidigt. Der Mann verstarb später im Krankenhaus.

Der 27-jährige Polizeioberkommissar muss 120 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen, weil er den am Boden liegenden Mann noch viermal mit der Faust geschlagen hat. Ursprünglich war der Beamte wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt, während der gleichaltrige Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt war.

Die Staatsanwaltschaft hat überraschend milde plädiert, vor allem unter Berufung auf die rechtsmedizinischen Gutachten. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für den Polizeioberkommissar und einen Freispruch für den Mitangeklagten. Die Verteidigung beantragte ebenfalls Freisprüche. Nach dem Urteil dürfen beide Polizisten weiterhin im Dienst bleiben.

Das Opfer, das an einer paranoiden Schizophrenie litt, hatte regelmäßig Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Der Arzt des Mannes bat die Polizisten vor dem Einsatz um Hilfe, da er befürchtete, dass sein Patient sich selbst gefährden könnte.

dpa