Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Gerichtsurteil zu reservierte Liegen am Urlaubspool

Viele Urlauber dürften das kennen: Am Pool ist schon längst keine Liege mehr frei, obwohl viele Gäste noch frühstücken oder schlafen. Ein genervter Kläger bekommt deswegen nun etwas Geld zurück.

Handtücher liegen auf Sonnenliegen an einem Pool auf Mallorca. (Symbolbild)
Foto: Clara Margais/dpa

Für viele Urlauber ist es eine nervige Erfahrung, wenn Poolliegen stundenlang mit Handtüchern reserviert werden. Ein Reisender nach Griechenland hat nun vor dem Amtsgericht Hannover eine Erstattung erhalten, da er die Liegen am Pool während seines Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte.

Ein Gerichtssprecher sagte am Donnerstag, dass der Familie aus Bischofswerda in Sachsen 322,77 Euro zugesprochen worden seien. Die Gesamtkosten für die Pauschalreise nach Rhodos betrugen 5260 Euro.

Nach Angaben des Gerichts hatte das gebuchte Hotel sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Gemäß den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es untersagt, diese für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Laut den Berichten unternahmen die Hotelleitung und das Personal nichts gegen Verstöße. Der Kläger aus Sachsen sah dies als Reisemangel an und forderte 798 Euro zurück.

Friedliches Wettrennen der frühen Vögel am Pool?

Das Gericht gab dem Mann mit dem Urteil von Ende Dezember teilweise Recht. Laut Begründung kann eine Pauschalreise mangelhaft sein, wenn der Veranstalter entweder nur wenige Poolliegen in einer Hotelanlage zur Verfügung stellt oder nicht eingreift, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen.

Der Kläger rügte dies mehrfach. Der Veranstalter sah nach Angaben des Gerichts eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen «frühen Vogel».

Das Gericht hat festgelegt, dass ab der ersten Beschwerde des Klägers eine Reduzierung des Tagesreisepreises um 15 Prozent erfolgen soll. Das Urteil ist noch nicht endgültig, es besteht die Möglichkeit einer Berufung.

dpa