Junge Wissenschaftler hangeln sich jahrelang von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag. Eine Reform soll nun die Arbeitsbedingungen verbessern. Kritiker bezweifeln, dass das so gelingt.
Gesetz soll Kurzzeitverträge in der Wissenschaft beenden

Das Bundeskabinett in Berlin berät über Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, um junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und Kettenbefristungen zu schützen.
Die Pläne werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern zwar teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert. Sie zweifeln daran, dass sich für Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas ändert.
Gesetz seit langem in der Kritik
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es steht schon lange in der Kritik, weil sich in der Praxis viele junge Forscherinnen und Forscher von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen.
Wer sich in einer bestimmten Zeit keine der begehrten Professuren oder eine der anderen unbefristeten Stellen gesichert hat, muss anderswo unterkommen. Unter dem Hashtag «IchBinHanna» machen Betroffene seit längerem im Netz auf ihre Situation aufmerksam.
Verträge mit Laufzeit unter einem Jahr
Das Bundesbildungsministerium hält Befristungen grundsätzlich für sinnvoll, um jungen Wissenschaftlern den Aufstieg zu ermöglichen und eine gewisse Fluktuation zu gewährleisten. Allerdings argumentiert es in seinem Gesetzentwurf (liegt dpa vor) auch, dass der Anteil an Kurzzeitverträgen nach wie vor hoch ist.
Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen und jeder vierte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Für Betroffene bedeutet dies fehlende berufliche Sicherheit und keine Planbarkeit, auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitsplätze in der Wissenschaft sind daher auch in Zeiten des Fachkräftemangels nicht besonders attraktiv.
Neu: Mindestvorgaben für Vertragslaufzeiten
Die Reform sieht vor, dass nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion – also vor dem Dr.-Titel – muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben und nach der Promotion in der sogenannten Post-Doc-Phase von mindestens zwei Jahren.
Post-Docs dürfen in Zukunft nur noch für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden, anstatt wie bisher sechs Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nur mit einer verbindlichen Zusage für eine anschließende unbefristete Stelle möglich. Während dieser zwei Jahre müssen zuvor festgelegte Forschungsziele erreicht werden.
Auch für studentische Beschäftigte soll sich etwas ändern: In Zukunft dürfen sie bis zu acht Jahre (bisher maximal sechs) befristet beschäftigt werden, damit sie sich am Ende ihres Studiums nicht noch einen neuen Nebenjob suchen müssen, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten. Außerdem soll eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr mehr Zuverlässigkeit gewährleisten. Bisher liefen Verträge im Durchschnitt laut Ministeriumsangaben knapp ein halbes Jahr und wurden immer wieder verlängert.
Längere Übergangsfristen
Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch den Bundestag und den Bundesrat, was voraussichtlich mehrere Wochen dauern wird. Im Bundesrat ist keine Zustimmung erforderlich. Die Termine für die Beratungen im Parlament und im Bundesrat stehen noch nicht fest.
Das Gesetz soll erst ein halbes Jahr nach Verabschiedung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, damit sich die Hochschulen darauf vorbereiten können. Bestehende Verträge werden von den Neuregelungen nicht beeinflusst.
Kritik: Regeln schaden «in der Rush Hour des Lebens»
Eine Koalition aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretern unterstützt die geplanten Mindestvertragslaufzeiten, ist jedoch mit der geplanten Verkürzung der Befristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre unzufrieden.
Dies schade den Wissenschaftlern, «die in der Rush Hour des Lebens in höchstem Konkurrenzdruck von Befristung zu Befristung eilen», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem von Deutschen Gewerkschaftsbund, Verdi und den Gesamtbetriebsräten der Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaften, die der dpa vorliegt. Sie fordern eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb bei Tarifverträgen größtenteils außen vor bleiben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt zwar Abweichungen von seinen Regeln durch Tarifverträge. Die Möglichkeiten bleiben aber auch nach der Reform begrenzt. «Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch», fordern die Arbeitnehmervertreter. Sie nennen sprechen von einer «Tarifsperre».
Laut Angaben des Bundesbildungsministeriums waren im Jahr 2022 von insgesamt 227.000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten an staatlichen Hochschulen 178.000 befristet angestellt.








