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Getötete 14-Jährige: Angeklagter wegen Mordes verurteilt

Eine 14-Jährige wird im September 2023 tot bei einer Hütte in Bad Emstal aufgefunden. Jetzt hat das Landgericht Kassel einen 21-jährigen Bekannten der Schülerin des Mordes für schuldig befunden.

Akten auf der Richterbank des Landgerichts Kassel vor Beginn des Prozesses.
Foto: Nicole Schippers/dpa

Der Angeklagte wurde im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen in Bad Emstal, Nordhessen, wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Bekannte im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. «Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen», sagte der Vorsitzende Richter. 

Das Gericht hat außerdem die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Begründung lautet: “Es sei zumindest wahrscheinlich, dass der Beschuldigte einen Hang zu schweren Straftaten habe.”

Opfer tot am Rande eines Feldwegs entdeckt

Das Opfer wurde am 28. September des letzten Jahres tot am Rand eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) gefunden, nachdem es seit dem Vorabend vermisst worden war. Das Gericht ist überzeugt, dass der 21-Jährige das Mädchen erwürgt hat, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Außerdem hat der deutsche Staatsangehörige die Totenruhe gestört, indem er die Leiche des Mädchens auf sexuell motivierte Weise berührt und dies gefilmt und fotografiert hat.

Da der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre und elf Monate alt war und somit als Heranwachsender galt, war eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Sie musste entscheiden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.

Die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenkläger hatten eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert.

Der Verteidiger des Angeklagten hat sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Er sieht das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als nicht erfüllt an und beantragte, seinen Mandanten wegen Totschlags zu verurteilen. Er hielt eine Freiheitsstrafe unterhalb der Grenze von zehn Jahren für angemessen.

«Mehr als entschuldigen kann ich mich nicht»

Die Gericht folgte diesen Argumenten nicht. Es sah die Merkmale des Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen als erfüllt an und wandte das Erwachsenenstrafrecht an. Der Angeklagte war bei der Tat weniger als einen Monat vor Vollendung seines 21. Lebensjahres. Außerdem führte er ein selbstbestimmtes Leben. Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert.

Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Beschuldigte eingeräumt, die 14-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Film- und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten wollte er sie demnach aber nicht. Er entschuldigte sich bei der Familie der Getöteten. «Ich würde mich bei der Familie entschuldigen, dass es so weit gekommen ist am 27.9., aber mehr als entschuldigen kann ich mich nicht», sagte er.

Das Urteil kann angefochten werden, indem Revision eingelegt wird.

dpa