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Totschlag an Joel: Angeklagter gesteht teilweise, weitere Beweiserhebungen nötig

Der 15-Jährige hat sich erstmalig teilgeständig zur Sache eingelassen. Das Gericht setzte drei weitere Verhandlungstermine an.

Kreuze, Figuren, Kerzen und Blumen stehen an der Stelle, wo der sechsjährige getötete Joel gefunden wurde. Der Prozess wegen Totschlags geht weiter.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel hat der 15-Jährige, der des Totschlags angeklagt ist, teilweise gestanden. Das Landgericht Neubrandenburg teilte mit, dass er sich erstmals teilgeständig zur Sache geäußert habe. Im vergangenen September soll er Joel in der Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben.

Gemäß den Aussagen des Angeklagten sind weitere Ermittlungen erforderlich, gab das Gericht bekannt. Es wurden drei weitere Verhandlungstermine für den 17. und 23. April sowie den 2. Mai angesetzt. Die umfangreiche Beweisaufnahme – laut Gericht wurden seit Februar rund 50 Zeugen angehört – hatte bereits einmal zusätzliche Termine erforderlich gemacht.

Vor dem Termin war seitens des Gerichts eigentlich schon davon die Rede, dass an einem gesonderten, noch zu bestimmenden Termin ein Urteil verkündet werden sollte. Der Verhandlungstag endete am Donnerstagnachmittag, ohne dass wie ursprünglich geplant zwei Sachverständige – darunter ein psychiatrischer Gutachter – ausgesagt hätten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Fall

Der tragische Tod des sechsjährigen Joel im September letzten Jahres sorgte landesweit für Entsetzen. Laut Staatsanwaltschaft hat der damals 14-jährige Angeklagte Joel mehrmals ins Gesicht geschlagen und ihn siebenmal mit einem etwa 15 Zentimeter langen Messer attackiert. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest in Kauf genommen haben soll, so die Anklage. Es wurde berichtet, dass der Teenager in früheren Aussagen widersprüchlich war und seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden wurde.

Die gewaltsame Tat soll sich an einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern ereignet haben. Dort, wo Joel gestorben ist, standen Monate später immer noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.

Im Verlauf des seit Februar laufenden Prozesses gab es immer wieder Überraschungen. Zu Beginn wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17-jährigen Bruder des Angeklagten ermittelt. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Fall, erklärte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, nannte jedoch keine Details.

Zwischenzeitlich war zudem der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht nach eigener Aussage keinen Haftgrund sah. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung. Die Anwältin von Joels Familie hatte das Landgericht Neubrandenburg deutlich kritisiert und nach eigener Aussage deutlich gemacht, dass sich der Prozess «sehr am Rande einer richterlichen Befangenheit» bewege.

dpa