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Gewalt in der Kita vor Gericht – Streit um Deutung

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Vor dem Landgericht Würzburg berichtet eine Erzieherin von angeblich gewaltsamen Übergriffen einer früheren Kollegin auf Kleinkinder. Die Beschuldigte sieht das anders.

Eine der beiden Angeklagten (l) unterhält sich mit ihrem Rechtsanwalt im Sitzungssaal im Landgericht.
Foto: Heiko Becker/dpa

Kindergärten sollen normalerweise sicher sein, aber es gibt gelegentlich Berichte über pädagogisches Fehlverhalten und Gewalt. In einem Kinderhaus in der Nähe von Würzburg waren die mutmaßlichen Übergriffe offenbar so schwerwiegend, dass sich seit Montag das Landgericht Würzburg damit befasst. Brutales Vorgehen, Zwangsfütterung und das Einsperren in dunkle Räume sind Methoden, die in Kindergärten keinen Platz haben sollten.

Es handelt sich um Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von ein- bis zweijährigen Kindern – aber auch um Überforderung und Personalmangel.

Seit dem Jahr 2000 besagt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Nach Informationen des bayerischen Familienministeriums verfügen alle Kitas im Freistaat über ein Gewaltschutzkonzept. Darin wird festgelegt, wie Gewalt verhindert oder Fälle aufgearbeitet werden können.

Es geht nicht nur um physische Gewalt wie Schläge oder Ohrfeigen, sondern auch um psychische Gewalt, wenn Kinder angeschrien, sozial isoliert oder erniedrigt werden. Besonders bei den ganz Kleinen, die noch nicht sprechen können, ist es jedoch schwierig, Betreuer zu überführen, da es keine offensichtlichen Anzeichen wie blaue Flecke gibt.

Vorgesetzte spricht von Schreien, Gewalt und Zwangsfütterung

Vor dem Landgericht Würzburg sind zwei Erzieherinnen angeklagt. Die Schilderungen der früheren Leiterin einer Kleinkindgruppe des betroffenen Kinderhauses lassen die Zuhörer fassungslos zurück. «Die Kinder haben dann geweint, auf jeden Fall vor Schmerzen», erzählt die 37-Jährige der 1. Großen Strafkammer von den mutmaßlichen Übergriffen der ihr unterstellten Kollegin. Wenn etwa eine Kleine nicht mehr essen wollte, habe die 30-Jährige ihr «den Löffel mit dem Essen reingestopft, (…), so dass sie gewürgt hat und dann auch erbrochen.» Das Erbrochene habe das Mädchen dann selbst wegwischen müssen.

Die wegen Unterlassens angeklagte 37-Jährige spricht von Zerren, grob Anpacken, Anschreien und Misshandlungen bis hin zu Hämatomen. Einen Jungen habe die 30-Jährige zur Strafe von einem Hochbett auf den Boden gezerrt, andere in einen dunklen Raum gesperrt. Vor Gericht versucht die 37-Jährige zu erklären, warum sie nicht einschritt: «Ich hatte Angst, dass mir keiner glaubt.»

Hauptangeklagte bestreitet absichtliches Quälen 

Die 30-Jährige hingegen bestreitet, Kindern absichtlich wehgetan oder sie gar gequält zu haben. Die mittlerweile arbeitslose Erzieherin spricht von Überforderung, Personalmangel und einer teils kurzen Zündschnur. «Teilweise war ich oft auch alleine», sagt die Angeklagte mit Verweis auf bis zu zwölf unter Dreijährige, für die sie in der Gemeinde-Kita zeitweilig verantwortlich gewesen sei. 

«Sie hat nie ein Kind zu Boden geknallt», beteuert ihr Anwalt. Auch Zwangsfütterungen habe es durch sie nicht gegeben. «Es war ein normaler Fütterungsvorgang. Das Kind wollte nicht», sagt der Verteidiger. Nachdem das Mädchen erbrochen habe, habe seine Mandantin das Füttern beendet.

Der Anwalt gibt jedoch zu: In einigen Situationen Ende 2021, Anfang 2022 hat sich die 30-Jährige unangemessen und inakzeptabel verhalten. Wenn sie ein Kind mal unter den Armen gepackt und auf den Po gesetzt habe, könnte es auf objektive Betrachter unsanft gewirkt haben, sagt der Anwalt.

Die Anklage wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Es handelt sich um mindestens vier Opfer – ein Mädchen und drei Jungen – im Alter zwischen 18 Monaten und 2 Jahren.

Die ehemalige Leiterin der Kindergartengruppe soll Kenntnis von den mutmaßlichen Übergriffen ihrer jüngeren Kollegin gehabt haben, aber sie soll sie erst rund ein Jahr später gemeldet haben. Sie wird wegen Unterlassens vor Gericht stehen.

Rache, Eifersucht? Schwierige Motivsuche 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass private Probleme zwischen den beiden Erzieherinnen als Tatmotiv dienen. Es wird behauptet, dass beide Frauen unter anderem für eine andere schwärmten. Wörter wie Rache und Eifersucht werden zu Prozessbeginn genannt.

„Der Zug von Berlin nach München fährt um 10:30 Uhr ab.“ Paraphrased text: „Um 10:30 Uhr fährt der Zug von Berlin nach München ab.“

dpa