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Gewaltsamer Tod von Joel – Urteil gegen 15-Jährigen erwartet

Der Tod des sechsjährigen Joel in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Im Prozess gegen einen Jugendlichen soll nun das Urteil fallen.

Das Urteil im Fall um einen getöteten Sechsjährigen wird heute gesprochen. Ein inzwischen 15-Jähriger ist angeklagt und hat gestanden.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Seit Februar gab es mehr als zwölf Verhandlungstage, über 50 Zeugen und unerwartete Wendungen im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf bei Neubrandenburg. Heute soll das Urteil verkündet werden. Aufgrund des Alters des 15-jährigen Angeklagten fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Journalisten sind zur Urteilsverkündung zugelassen.

Letzte Woche sorgte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung. Laut der Vertreterin von Joels Eltern, Rechtsanwältin Christine Habetha, gab der Angeklagte – im Gegensatz zu bisher – an, allein gehandelt zu haben.

Der Angeklagte soll laut Anklage im vergangenen September den damals 14-jährigen Joel in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf mehrmals ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Der Jugendliche hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, außerdem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. An der Stelle, wo Joel starb, standen auch zuletzt noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und Kreuze.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord

Der Angeklagte hatte Anfang April nach langer Stille ein Teilgeständnis abgelegt und erwähnt, dass ein anderer Mensch beteiligt war, der nicht sein Bruder war. Kurz nach Beginn des Prozesses wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt hatte.

Die Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft sorgte ebenfalls für Aufsehen. Laut damaliger Aussage gab es keinen Haftgrund. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch ein, und das Oberlandesgericht Rostock hob die Entscheidung auf.

Ursprünglich wurde der Jugendliche wegen Totschlags angeklagt. Laut Habethas hat die Staatsanwaltschaft jedoch auf Mord plädiert und fordert acht Jahre Jugendstrafe. Die Anwältin forderte die Höchststrafe von zehn Jahren, auch wegen Mordes und mit dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Totschlag und forderte sieben Jahre.

dpa