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Lebenslange Haft gefordert für Gewaltverbrechen an US-Touristinnen

Staatsanwalt fordert vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für 31-jährigen Angeklagten mit «Menschenleben verachtender Gesinnung». Eltern der getöteten Frau im Gerichtssaal anwesend.

Der wegen Mordes angeklagte US-Amerikaner im Landgericht Kempten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Prozess um das Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein mit einem Todesopfer hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Staatsanwalt forderte am Landgericht Kempten zudem eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für den 31 Jahre alten US-Amerikaner, der wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes vor Gericht steht.

In diesem Fall kann das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anordnen. Der Staatsanwalt sah beim Angeklagten eine «Menschenleben verachtende Gesinnung».

Erstmals im Gerichtssaal waren auch die Eltern der im Alter von 21 Jahren getöteten Frau. Dort verfolgten sie den Prozess und die Verlesung eines Briefs der Überlebenden. Die Frau berichtete von extremer Angst, die sie bis heute vor Angriffen ihrer männlichen Mitmenschen und dem Angeklagten habe. «Ich fühle mich, als ob ich am Abhang unten gestorben bin», schrieb sie. 

Gemäß der Anklage traf der Urlauber die beiden Frauen am 14. Juni 2023 während einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke beim weltberühmten Schloss Neuschwanstein in Schwangau und überfiel sie nach kurzer Zeit aus sexuellen Motiven brutal. Der US-Amerikaner wird beschuldigt, die jüngere Frau erdrosselt und vergewaltigt zu haben, außerdem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben. Nach dem Angriff verstarb die 21-Jährige im Krankenhaus, während ihre ein Jahr ältere Begleiterin schwer verletzt wurde.

Der 31-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses über seinen Anwalt eine Erklärung abgegeben, in der er die meisten der Anschuldigungen zugab. Der Angeklagte verfolgte das Plädoyer des Staatsanwalts wie bisher weitgehend regungslos und mit gesenktem Kopf.

dpa