Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Das Hamburger Amtsgericht spricht von einer «psychischen Ausnahmesituation».
Großmutter auf Wunsch hin getötet? – Freispruch

Ein 34-jähriger Mann, der seine schwer kranke Großmutter laut Anklage auf ihren eigenen Wunsch hin getötet hat, wurde in einem Hamburger Prozess freigesprochen. Das Amtsgericht St. Georg urteilte, dass der drogenabhängige Mann aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation schuldunfähig war, wie ein Gutachter eingeschätzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten des Totschlags auf Verlangen. Laut Anklage habe er seiner schwer vorerkrankten Großmutter auf deren ausdrücklichen Wunsch hin sechs Tabletten des Medikaments Alprazolam gegeben und ein heroinhaltiges Gemisch intravenös injiziert. Die 72-jährige Frau starb daraufhin, wie von ihr und dem Angeklagten beabsichtigt, an einer akuten Heroinüberdosierung.
Keinen anderen Ausweg gesehen
In dem Prozess hatte der Angeklagte seine schwere Familiengeschichte erzählt: Seine Eltern seien beide drogenabhängig gewesen, er sei bei seiner Großmutter aufgewachsen. Sie sei zum Tatzeitpunkt sein einziger Halt gewesen. Es sei ihr aber sehr schlecht gegangen. «Sie wollte erlöst werden», schilderte der Angeklagte. Die Frau habe ihn gebeten, ihr zu helfen. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen.
Nachdem seine Großmutter gestorben war, geriet er in Panik. Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte anschließend versuchte, Suizid mit Heroin und Tabletten zu begehen. Er schrieb mehrere Abschiedsbriefe und fügte sich schwere Verletzungen zu. Jedoch überlebte er und rief die Rettungskräfte.
Der 34-Jährige wird aufgrund einer anderen Angelegenheit weiterhin in Untersuchungshaft gehalten. Es wurden keine Informationen über die Hintergründe gegeben.








