Angeklagte standen vor Gericht, um minderjährige Prostituierte zu vermitteln. Öffentlichkeit ausgeschlossen aus Schutz der Opfer.
Gucci-Bande: Intensivtäter als Zuhälter vor Gericht
Zwei 19-Jährige, die als jugendliche Intensivtäter und Teil der Gucci-Bande bekannt sind, werden beschuldigt, als Zuhälter minderjährige Prostituierte eingesetzt zu haben. Drei Angeklagte stehen seit Donnerstag vor dem Wuppertaler Landgericht, das die Öffentlichkeit jedoch vor der Verlesung der Anklage ausschloss.
Dies wurde nicht nur damit erklärt, dass die Angeklagten selbst zur Tatzeit teilweise noch minderjährig waren, sondern auch mit dem Schutz der minderjährigen Opfer, die am Donnerstag als Zeuginnen aussagen sollten.
Tod eines Rentners
Vor fünf Jahren hatte die sogenannte Gucci-Bande in Wuppertal für Aufsehen gesorgt. Jugendliche Intensivtäter schlugen und traten damals auf einen 70 Jahre alten Rentner ein, der zum Dauer-Pflegefall wurde und an den Folgen der Tat im Herbst vergangenen Jahres starb. Die Jugendlichen hatten sich nach einem Rap-Song («Gucci Gang») benannt.
Zwei der ehemaligen Bandenmitglieder sollen jetzt mit einem 21-Jährigen zusammenarbeiten, der vergleichsweise wenige Straftaten begangen hat, um als Zuhälter Geld mit der Prostitution von 14- bis 16-jährigen Mädchen zu verdienen. Fünf Mädchen sollen tatsächlich prostituiert worden sein, ein sechstes Mädchen hatte sich bereits dazu bereit erklärt. Die drei Angeklagten müssen sich nun wegen einer Vielzahl von Zuhälterei- und Zwangsprostitutionsfällen verantworten.
Anzeichen für Zwangsprostitution
Anfangs sei die Prostitution auf Wunsch der Mädchen geschehen, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht aber auch Anzeichen für Zwangsprostitution, denn aussteigen konnten die Jugendlichen so einfach wohl nicht. «Freiwillig entschließen heißt nicht, freiwillig die ganze Zeit mitzumachen», hatte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Vorfeld des Prozesses gesagt. «Wir gehen davon aus, dass zumindest ein Teil der Mädchen irgendwann aussteigen wollte und dann mit recht ruppigen Methoden dazu gebracht worden ist, weiterzumachen.»
Die Mädchen sollen hauptsächlich in der Wohnung eines der Angeklagten, aber auch in einem Hotel, als Prostituierte tätig gewesen sein. Die Kontakte zu den Freiern sollen über eine Onlineplattform hergestellt worden sein, auf der die Jugendlichen angeboten wurden. Gemäß der Anklage wurden sie angewiesen, sich den Freiern gegenüber als 18 Jahre alt und somit volljährig auszugeben. Es gibt daher keine Ermittlungen gegen die Freier.
Die Beschuldigten müssen sich außerdem wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Es wird angenommen, dass sie sich aus unklaren Gründen in einen Streit eingemischt haben und dabei einen Mann mit einem Messer und Flaschen schwer verletzt haben. Zumindest bei einigen der ihnen vorgeworfenen Taten waren die beiden Intensivtäter selbst noch minderjährig.