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Hochschwangere totgefahren: Haftstrafe für 19-Jährigen

Unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol fuhr er eine hochschwangere Frau tot: Nun wurde der 19-Jährige zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – zu seinem Entsetzen.

Ein 19-Jähriger fährt eine Hochschwangere tot und muss daher zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Foto: Roberto Pfeil/dpa

Ein 19-jähriger Autofahrer wurde vom Landgericht Mönchengladbach zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er eine hochschwangere Frau getötet hat. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen. Das Gericht entschied sich für eine härtere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Beschuldigte hat am 5. November des letzten Jahres in Hückelhoven eine rote Ampel missachtet und dabei die schwangere Fußgängerin mit Tempo 70 vor den Augen ihres Lebensgefährten erfasst. Die 31-jährige Frau und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und verstarben kurz darauf im Krankenhaus.

19-Jähriger nach Unfall zunächst weitergefahren

Die Strafkammer verurteilte den 19-Jährigen nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht, entgegen der Verteidigung. Richter Martin Alberring nannte als Begründung das sichere und intelligente Auftreten sowie den bisherigen Lebensweg des jungen Mannes.

Die Richter waren überzeugt, dass er zur Zeit des Unfalls vermindert schuldfähig war, da er mit 1,9 Promille Alkohol und unter dem Einfluss von Kokain in seinen Kleinwagen gestiegen war. Der 19-Jährige fuhr nach dem Aufprall zunächst weiter, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Er drehte erst um, nachdem ihn eine Zeugin nach knapp 400 Metern überholt und seinen Wagen blockiert hatte.

19-Jähriger hielt Frau angeblich für Gegenstand

Der 19-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung. «Bei den Schäden an der Windschutzscheibe, was soll das denn für ein Gegenstand gewesen sein?», fragte der Richter. Die Strafkammer sei überzeugt, «dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben.»

Im Prozess hatte der 19-Jährige die Angehörigen der Frau unter Tränen um Entschuldigung gebeten. Er schäme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren. «Da bin ich mal gespannt», sagte der Richter. Der 19-Jährige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

dpa