Der 35-jährige Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen und Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Er war betrunken und zu schnell unterwegs.
Prozess um tödlichen Autounfall: Angeklagter zu vier Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte wurde im Prozess um einen Autounfall mit sieben Todesopfern in Thüringen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der 35-Jährige wurde für schuldig befunden, sich unter anderem in Tateinheit der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht zu haben. Es wurde auch festgestellt, dass er ohne Führerschein gefahren ist und den Straßenverkehr gefährdet hat, wie im Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen angegeben. Infolgedessen wurde das höchstmögliche Strafmaß für diesen Fall verhängt.
Das Schöffengericht befand, dass der 35-Jährige im April letzten Jahres betrunken und zu schnell auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza unterwegs war. Es wurde festgestellt, dass der Mann, der seit Jahren keinen Führerschein hatte, mit seinem Auto mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, in dem fünf 19-Jährige saßen. Als Folge dieser Kollision stieß das nachfolgende Auto erneut mit diesem Wagen zusammen. Beide Fahrzeuge gerieten nach den Kollisionen in Flammen.
«Keine Strafe bringt die Kinder wieder»
Alle 19-Jährigen verloren ihr Leben. Der Fahrer des Autos hinter ihnen, der damals 60 Jahre alt war, starb ebenfalls. Seine Beifahrerin, die zu dieser Zeit 73 Jahre alt war, konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Fahrzeug retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, während ein Beifahrer schwer verletzt wurde. Der Angeklagte selbst schwebte auch eine gewisse Zeit in Lebensgefahr.
«Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige», sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte gestand bereits zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe gegen ihn vollständig ein. Allerdings ließ er über seinen Verteidiger erklären, dass er sich nicht mehr an den Tattag erinnern könne, seine Schuld jedoch nach Prüfung der Unterlagen anerkenne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








