Ein 54-Jähriger hat eingeräumt, hunderttausendfach Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen online verbreitet zu haben. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Hunderttausende Dateien mit Kinderpornografie: Haftstrafe

Das Landgericht München II hat einen 54-Jährigen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, weil er Hunderttausende Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen ins Internet hochgeladen hat. Außerdem werden die knapp 85.000 Euro, die er damit verdient hat, eingezogen, wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab. Das Urteil wurde bereits am Dienstag gefällt.
Der Angeklagte gestand vor Gericht, dass er zwischen Januar 2021 und Februar 2023 etwa 300.000 Foto- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt auf eine Online-Plattform hochgeladen hatte, auf der Nutzer sie gegen Bezahlung herunterladen konnten. Das Material war so umfangreich, dass die Staatsanwaltschaft irgendwann die Sichtung einstellen musste, wie das Gericht am Eröffnungstag erklärte.
Fast vier Millionen Mal wurden die Dateien, die der Angeklagte ins Netz gestellt hatte, heruntergeladen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler insgesamt rund 480.000 «kinderpornografische Inhalte».
Laut dem Vorsitzenden Richter Francisco Sauter Orengo habe der Beschuldigte im Laufe der Jahre ein professionelles Vermarktungssystem mit Werbung in relevanten Foren und anonymen Zahlungsabwicklungen in Bitcoins entwickelt.
«Es ist mir sehr, sehr peinlich»
Die schiere Menge der Daten und des damit verdienten Geldes sowie die lange Zeitdauer wogen zu Lasten des Angeklagten – jedoch zu seinen Gunsten war, dass er geständig war und im Ermittlungsverfahren zahlreiche Passwörter herausgegeben hatte.
Nach Angaben des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children wurde das Verfahren gegen den 54-Jährigen vom Bundeskriminalamt (BKA) in Gang gesetzt. Der Beschuldigte wurde daraufhin als Besitzer der IP-Adresse identifiziert, die für das Hochladen des Materials verwendet wurde.
«Es ist mir sehr, sehr peinlich», hatte der Angeklagte, der seine Taten unter anderem mit Geldnot begründet hatte, in seinem Geständnis gesagt. Ihm sei klar, dass er etwas «unglaublich Schlechtes getan» habe. «Ich habe durch meine Taten diesen Menschen noch mal wehgetan.»








