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Deutschland: Karfreitag – Tanzverbot und Filmverbot sorgen für Diskussionen

Karfreitag in Deutschland ist geprägt von unterschiedlichen Regelungen und Verbote, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Diskotheken und Filmindustrie kritisieren die Einschränkungen als nicht zeitgemäß.

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist christlich. Dennoch gelten an Karfreitag weiterhin Verbote wie teilweise das Tanzverbot.
Foto: Jonas Walzberg/dpa

Der Karfreitag ist in Deutschland ein Feiertag, über den kontrovers diskutiert wird. Für viele ist er einer der bedeutendsten Gedenktage des Jahres, an dem an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz erinnert wird. Für andere ist er ein Tag mit veralteten Verboten – schließlich sind nicht einmal die Hälfte der deutschen Bevölkerung christlich.

Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als «Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben beispielsweise Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag, für die es meist strenge Vorschriften gibt. Was genau an Karfreitag gilt, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer – und die sind sehr verschieden.

Flickenteppich Bundesländer

In Bayern beispielsweise sind Sportveranstaltungen sowie «musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb» verboten, teilte das Landesinnenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen seien nur dann erlaubt, «wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist». Auch anderweitig dürfe die Feiertagsruhe nicht gestört werden, insbesondere in der Nähe von Kirchen. In vielen Bundesländern ist das ähnlich. In den Details unterscheiden sie sich aber oft deutlich.

Ein Verstoß gegen die Regeln kann in Bayern beispielsweise eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. In Berlin werden Verstöße mit höchstens 1000 Euro bestraft, in den meisten Fällen fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.

Es gibt auch große Unterschiede beim Tanzverbot. In Bayern gilt es bereits von Gründonnerstag bis Karsamstag durchgehend. In Berlin wird das jedoch lockerer gehandhabt: „Das Tanzverbot gilt nur von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr am Karfreitag“, wie die Innensenatsverwaltung mitteilte.

Auch in Hamburg gibt es ein weniger strenges Tanzverbot, dieses Jahr wird es sogar noch weiter gelockert. Während vergangenes Jahr noch ein 24-stündiges Tanzverbot von 2 Uhr morgens an Karfreitag bis zur gleichen Zeit am Samstag galt, gilt es in diesem Jahr erst von 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht – also fünf Stunden kürzer, wie die Senatskanzlei mitteilte. Ein Diskobesuch wird somit an beiden Tagen enorm erleichtert.

Tanzverbote treffen viele Diskotheken

Tanzverbote treffen dennoch grundsätzlich viele Clubs. Der Bundesverband deutscher Discotheken (BDT) ist prinzipiell gegen Tanzverbote: «Ein Tanzverbot greift in die unternehmerische Freiheit der Diskothekenbranche ein und zwingt sie, den Betrieb einzuschränken oder ganz niederzulegen, obwohl die Nachfrage besteht», teilte der Verband der dpa mit. «Der BDT und die Club- und Diskothekenbranche positionieren sich ganz klar gegen ein Tanzverbot an Karfreitag.»

Es sei zudem nicht fair, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen gebe: «Es darf nicht sein, dass manche Betriebe durch das Tanzverbot massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen und andere davon profitieren.» Auch die Berliner Clubcomission ordnet Tanzverbote als «unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit als Kultureinrichtungen» ein.

Laut dem BDT wird die Einhaltung des Tanzverbots durch stichprobenartige Kontrollen der Ordnungsämter überwacht. Private Feiern sind nicht per se vom Verbot betroffen, können aber je nach Lautstärke und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes letztendlich als Verstoß gegen die Feiertagsregeln angesehen werden, wie es in den Landesgesetzen festgelegt ist.

Kinofilme

An stillen Feiertagen dürfen zudem im Kino bestimmte Filme nicht gezeigt werden. Für Fernsehen und Streamingdienste bestehen hingegen keine Beschränkungen, wie die Organisation Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mitteilt. Die FSK entscheidet, welcher Film keine sogenannte Feiertagsfreigabe erhält. «Die Regelungen in den Landesgesetzen gehen zurück auf Bestimmungen aus der Weimarer Republik, stammen also aus einer Zeit, als Filme ausschließlich im Kino gesehen werden konnten», teilte die FSK mit.

Dennoch habe sich seitdem sehr viel geändert – an den Filmen und an den Vorgaben. Während in den 50er, 60er und 70er-Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme als «nicht feiertagsfrei» eingestuft wurden, sei der Prozentsatz kontinuierlich auf ein Drittel in den 80er-Jahren und nur noch 3,8 Prozent in den 90er-Jahren gesunken. Ab 2000 lag der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe demnach bei einem Prozent und darunter.

«Im Jahr 2024 gab es bislang keinen Kinofilm ohne Feiertagsfreigabe», teilte die FSK mit. 2023 habe von 643 geprüften Filmen nur einer («Evil Dead Rise») keine Feiertagsfreigabe bekommen. Prominente Beispiele für Filme, die keine Freigabe bekamen, sind demnach «Das Leben des Brian» (1980) und «Die Ritter der Kokosnuss» (1976).

Respektvoll oder nicht mehr zeitgemäß?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es existieren zahlreiche Karfreitagsregeln, die vor allem je nach Bundesland variieren. Sind so viele komplizierte und unterschiedliche Regelungen noch angemessen, insbesondere angesichts der weiterhin sinkenden Mitgliederzahlen in der Kirche?

Die Berliner Innensenatsverwaltung scheint bereits zu glauben: Die Regeln entsprechen im Grunde einer christlichen Prägung, heißt es. Außerdem werden die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen durch die zeitliche Begrenzung der Verbote und die Möglichkeit von Ausnahmen berücksichtigt.

Das Innenministerium im stark christlich geprägten Bayern, in dem das Kruzifix in öffentlichen Gebäuden Pflicht ist, unterstreicht die Relevanz der Regeln. «Der Sonn- und Feiertagsschutz ist für die Bayerische Staatsregierung ein ganz wichtiges Anliegen», teilte das Ministerium mit. Die Beschränkungen an den stillen Tagen seien verhältnismäßig.

Der Diskothekenverband sieht das anders. Er hält die ihn betreffenden Regeln «für nicht mehr zeitgemäß und ungerecht». Und auch die FSK hält Filmverbote für aus der Zeit gefallen: «Aus heutiger Sicht ist die gesetzliche Beschränkung an stillen Feiertagen für Filme im Kino kaum noch nachvollziehbar.»

dpa