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Tanzverbote und Filmregeln am Karfreitag in Deutschland

Bayern mit strengen Regeln, Berlin und Hamburg lockerer – Diskothekenverband und FSK kritisieren veraltete Vorschriften.

Im Zeichen des Kreuzes - der Karfreitag ist ein stiller Feiertag.
Foto: Michael Reichel/dpa

Der Karfreitag ist in Deutschland ein kontroverser Feiertag. Für viele Menschen ist er einer der bedeutendsten Gedenktage des Jahres, an dem sie an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz erinnern. Für andere ist er ein Tag mit veralteten Verboten – schließlich sind nicht einmal die Hälfte der deutschen Bevölkerung Christen.

Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als «Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben beispielsweise Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag, für die es meist strenge Vorschriften gibt. Was genau an Karfreitag gilt, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer – und die sind sehr verschieden.

Flickenteppich Bundesländer

In Bayern beispielsweise sind Sportveranstaltungen sowie «musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb» verboten, teilte das Landesinnenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen seien nur dann erlaubt, «wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist».

Auch in anderen Situationen sollte die Ruhe an Feiertagen nicht beeinträchtigt werden, besonders in der Umgebung von Kirchen. Dies gilt in vielen Bundesländern. Allerdings gibt es oft deutliche Unterschiede in den Einzelheiten.

Ein Verstoß gegen die Regeln kann in Bayern beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belegt werden. In Berlin hingegen werden Verstöße mit höchstens 1000 Euro Strafe bestraft, in den meisten Fällen fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.

In Bayern dauert das Tanzverbot von Gründonnerstag bis Karsamstag. In Berlin ist es nur von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr am Karfreitag gültig, so die Innensenatsverwaltung.

Auch in Hamburg gibt es ein weniger strenges Tanzverbot, das in diesem Jahr sogar noch weiter gelockert wird. Im vergangenen Jahr galt noch ein 24-stündiges Tanzverbot von 2 Uhr morgens am Karfreitag bis zur gleichen Zeit am Samstag. Laut Senatskanzlei gilt es in diesem Jahr jedoch erst ab 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht – also fünf Stunden kürzer. Ein Diskobesuch wird somit an beiden Tagen erheblich erleichtert.

Tanzverbote treffen viele Diskotheken

Tanzverbote treffen dennoch grundsätzlich viele Clubs. Der Bundesverband deutscher Discotheken (BDT) ist prinzipiell gegen Tanzverbote: «Ein Tanzverbot greift in die unternehmerische Freiheit der Diskothekenbranche ein und zwingt sie, den Betrieb einzuschränken oder ganz niederzulegen, obwohl die Nachfrage besteht», teilte der Verband der dpa mit. «Der BDT und die Club- und Diskothekenbranche positionieren sich ganz klar gegen ein Tanzverbot an Karfreitag.»

Es sei zudem nicht fair, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen gebe: «Es darf nicht sein, dass manche Betriebe durch das Tanzverbot massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen und andere davon profitieren.» Auch die Berliner Clubcomission ordnet Tanzverbote als «unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit als Kultureinrichtungen» ein.

Der BDT berichtet, dass die Durchsetzung des Tanzverbots durch stichprobenartige Kontrollen der Ordnungsämter erfolgt. Private Feiern sind nicht grundsätzlich vom Verbot betroffen, können jedoch je nach Lautstärke und je nach Landesregelung letztlich auch als Verstoß gegen die Feiertagsregeln angesehen werden, wie es aus den Ländergesetzen hervorgeht.

Kinofilme

An stillen Feiertagen dürfen zudem im Kino bestimmte Filme nicht gezeigt werden. Für Fernsehen und Streamingdienste bestehen hingegen keine Beschränkungen, wie die Organisation Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mitteilt. Die FSK entscheidet, welcher Film keine sogenannte Feiertagsfreigabe erhält. «Die Regelungen in den Landesgesetzen gehen zurück auf Bestimmungen aus der Weimarer Republik, stammen also aus einer Zeit, als Filme ausschließlich im Kino gesehen werden konnten», teilte die FSK mit.

Dennoch habe sich seitdem sehr viel geändert – an den Filmen und an den Vorgaben. Während in den 50er, 60er und 70er-Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme als «nicht feiertagsfrei» eingestuft wurden, sei der Prozentsatz kontinuierlich auf ein Drittel in den 80er-Jahren und nur noch 3,8 Prozent in den 90er Jahren gesunken. Ab 2000 lag der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe demnach bei einem Prozent und darunter.

«Im Jahr 2024 gab es bislang keinen Kinofilm ohne Feiertagsfreigabe», teilte die FSK mit. 2023 habe von 643 geprüften Filmen nur einer («Evil Dead Rise») keine Feiertagsfreigabe bekommen. Prominente Beispiele für Filme, die keine Freigabe bekamen, sind demnach «Das Leben des Brian» (1980) und «Die Ritter der Kokosnuss» (1976).

Respektvoll oder nicht mehr zeitgemäß?

Zusammenfassend kann gesagt werden: Es existieren zahlreiche Karfreitagsregelungen, die insbesondere je nach Bundesland variieren. Angesichts der weiterhin sinkenden Mitgliederzahlen in der Kirche stellt sich die Frage, ob so viele komplizierte und unterschiedliche Regelungen noch zeitgemäß sind.

Laut der Berliner Innensenatsverwaltung entsprechen die Regeln anscheinend einer grundlegend christlichen Prägung. Darüber hinaus werden die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen durch die zeitliche Begrenzung der Verbote sowie die Möglichkeit von Ausnahmen berücksichtigt.

Das Innenministerium im stark christlich geprägten Bayern, in dem das Kruzifix in öffentlichen Gebäuden Pflicht ist, unterstreicht die Relevanz der Regeln. «Der Sonn- und Feiertagsschutz ist für die Bayerische Staatsregierung ein ganz wichtiges Anliegen», teilte das Ministerium mit. Die Beschränkungen an den stillen Tagen seien verhältnismäßig.

Der Diskothekenverband sieht das anders. Er hält die ihn betreffenden Regeln «für nicht mehr zeitgemäß und ungerecht». Und auch die FSK hält Filmverbote für aus der Zeit gefallen: «Aus heutiger Sicht ist die gesetzliche Beschränkung an stillen Feiertagen für Filme im Kino kaum noch nachvollziehbar.»

dpa