Ein früherer Anklagevertreter muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Der Ausgang des Prozesses hängt davon ab, ob er in jener Nacht geschlafwandelt ist.
Früherer Staatsanwalt vor Gericht: Hat er seinen Sohn beim Schlafwandeln missbraucht?

Wurde der Sohn eines früheren Staatsanwalts beim Schlafwandeln missbraucht? Seit Ende Januar muss sich ein ehemaliger Anklagevertreter vor dem Landgericht Lübeck wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Der Fall ist kompliziert. Heute (9.00 Uhr) wird die 7. große Strafkammer in der Hansestadt ihr Urteil verkünden.
Während der vorherigen Verhandlungstage im Saal 163 des Landgerichts hat der Jurist sich geweigert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen – im Gegensatz zu den Ermittlungen. Damals gab er an, sich nicht an die mutmaßliche Tat Ende März 2019 erinnern zu können. Später behauptete er, in der Nacht geschlafwandelt zu haben.
Am 8. Februar forderten sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigung des Angeklagten einen Freispruch in dem Fall. Die Nebenklage hingegen plädierte in ihrem Schlussantrag auf eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs, jedoch ohne genaue Strafmaßangabe. Der Ausgang des Prozesses hängt entscheidend davon ab, ob die Kammer glaubt, dass der Angeklagte in jener Nacht schlafgewandelt ist. In diesem Fall könnte er im rechtlichen Sinne als nicht schuldfähig angesehen werden.
Keine Erinnerung an den Vorfall
Laut Thomas Pollmächer, Direktor des schlafmedizinischen Zentrums im Klinikum Ingolstadt, ist es grundsätzlich möglich, dass man beim Schlafwandeln Dinge tut, die im wachen Zustand nicht mit dem eigenen moralischen Kompass übereinstimmen würden. Beim Schlafwandeln kommt es zu motorischen Aktivitäten, während die Person nicht richtig wach ist.
Laut Anklage soll der Angeklagte, der mit seinem damals acht Jahre alten Sohn in einem Bett schlief, Ende März 2019 an dem Kind sexuelle Handlungen vorgenommen haben. «Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen», heißt es in der Anklage. Kurz darauf soll der Vater das Schlafzimmer verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.
Die Tatsache, dass das Landgericht den Fall überhaupt behandelt, ist auf die Nebenklage zurückzuführen. Gemäß früheren Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft war sowohl sie selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein der Ansicht, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei. Es war jedoch unbestritten, dass eine Handlung stattgefunden hat, wie von der Behörde festgestellt. Erst nach einem erfolgreichen Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Die Mutter des Kindes ließ prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens korrekt war.








