Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Vom Hersteller Astrazenca fordert sie Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nun hat sie einen ersten Teilerfolg erzielt.
Krank nach Impfung – Astrazeneca zu Auskunft verurteilt

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs «Vaxzevria», wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, «soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen». Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19.02.2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der Senat nicht zu.
Die 33-jährige Klägerin ließ sich im März 2021 mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca impfen und erlitt daraufhin eine Darmvenenthrombose. Sie fiel ins Koma und musste letztendlich einen Teil ihres Darms entfernt bekommen. Sie verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem britisch-schwedischen Unternehmen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzugefügt.
Anwalt zeigt sich mit der Entscheidung zufrieden
Seine Mandantin und er freuen sich sehr über die Entscheidung des Gerichts, erklärte der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er geht davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden. Die nun von Astrazeneca bereitgestellten Daten könnten für weitere bereits laufende und zukünftige Verfahren relevant sein, so Loeschner.
Das Verfahren für Schadensersatz und Schmerzensgeld der Klägerin läuft noch. Als nächstes wird das Gericht entscheiden, ob ein Gutachten zum vermuteten Impfschaden der Frau eingeholt wird.








