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Lauterbach will Verkaufsverbot von Lachgas

Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt – und Experten warnen vor Risiken für die Gesundheit. Der Gesundheitsminister will nun durchgreifen.

Gesundheitsminister Lauterbach will, dass junge Menschen künftig nicht mehr so einfach an Lachgas kommen.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der SPD-Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung, wie die «Rheinische Post» berichtete. Ein Ministeriumssprecher bestätigte heute entsprechende Pläne. Der Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor. Das Papier sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.

Lachgas fällt bisher nicht unter Betäubungsmittelgesetz

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), gewinnt seit einigen Jahren als Partydroge an Beliebtheit. Die Konsumenten inhalieren den euphorisierenden Stoff aus Luftballons. In Deutschland fällt Lachgas bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann beispielsweise in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet erworben werden. Andere Länder haben bereits gesetzliche Maßnahmen gegen den Missbrauch ergriffen.

Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als «anerkannte Verwendung» erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund sei, dass Lachgas auch in der Industrie zum Beispiel zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz komme oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt werde.

Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten

Der Bundesgesundheitsminister plant, die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol zu verbieten. Diese sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Täter fügen die meist geschmacks- und geruchlosen Chemikalien den Getränken ihrer Opfer hinzu. Die Substanzen haben in der Regel eine ähnliche Wirkung wie Drogen. Nach kurzer Zeit fühlen sich die Opfer benommen, können nicht mehr klar denken oder handeln und haben das Gefühl, betrunken zu sein. Anschließend können sie für kurze Zeit oder sogar mehrere Stunden das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Gelegenheit für sexuelle Übergriffe oder Raubüberfälle.

Laut dem Artikel soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

dpa